Sachverhalt:
Bei der Besichtigung des Hallenbades Eickel wurden erhebliche Schäden festgestellt, die
offensichtlich aus einer Schadstoff- und Abbruchuntersuchung neueren Datums stammen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann und von wem wurden die zerstörenden Untersuchungen bestellt bzw. in Auftrag gegeben?
2. Wer hat die systematischen Untersuchungen im Hallenbad, u.a. Bohrungen, Decken etc.,
durchgeführt?
3. Wer hat die Ergebnisse der Untersuchungen bekommen?
4. Wann werden der Öffentlichkeit die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorgelegt?
5. Gibt es ein Abbruch- und Entsorgungskonzept für das Hallenbad Eickel?
6. Wenn ja:
a) Welche „Altlastenkosten“ wurden geschätzt?
b) Ab wann hat die Verwaltung Kenntnis davon?
c) Wann werden der Öffentlichkeit das Abbruch- und Entsorgungskonzept vorgelegt?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
In 2017 wurde durch den Eigenbetrieb Bäder Herne die Schadstofferfassung in der vorhandenen Bausubstanz in Auftrag gegeben.
Zu Frage 2:
Die LUB GmbH hat Baumaterialien beprobt, die schädliche Inhaltsstoffe aufweisen können. Hierzu wurden Materialproben aus der Bausubstanz entnommen (Fliesen, Estrich, Bodenkleber, Verputz, Farbanstriche, Isoliermaterialien etc.) und Kernbohrungen im Bodenaufbau ausgeführt.
Zu Frage 3:
Die Ergebnisse hat der Eigenbetrieb Bäder Herne als Auftraggeber erhalten.
Zu Frage 4:
Die Grundlagenermittlungen und Untersuchungen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung des Eigenbetrieb Bäder Herne. Das Gutachten der LUB GmbH ist urheberrechtlich geschützt.
Zu Frage 5:
Nein, nur eine Gefahrenstoffanalyse.
Ein Abbruch- und Entsorgungskonzept ist im Vorfeld einer konkreten Abbruchmaßnahme als Teil der Bauantragsunterlage für die Erteilung einer Abbruchgenehmigung notwendig.