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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt schlägt vor
Herrn Carsten Sußmann
zu entsenden
sowie
II. als Mitglied des Verbandsrates des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes statt Herrn Horst Tschöke*
Herrn Carsten Sußmann*
durch die Verbandsversammlung zu wählen.
*Oberbürgermeister oder ein*e von ihm vorgeschlagene*r Bedienstete*r gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Die Wahl der Mitglieder gilt für die verbleibende Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Entsorgung Herne AöR.
Sachverhalt:
Die Entsorgung Herne AöR ist für das Stadtgebiet Herne Mitglied im EKOCity Abfallwirtschaftsverband (vgl. § 3 Abs. 1 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschafts-verbandes).
Durch das Ausscheiden von Herrn Horst Tschöke aus dem Vorstand der Entsorgung Herne AöR (AöR) zum 31.12.2021 sind Umbesetzungen in den Organen des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes erforderlich, in denen Herr Tschöke für die Entsorgung auf Vorschlag der Stadt Herne vertreten war.
Seit 01.01.2022 ist Herr Carsten Sußmann Vorstand der Entsorgung Herne AöR.
Die Satzung der Entsorgung Herne AöR sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass über „die Beteiligung an (…) einem Zweckverband und die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in deren Organen (…) der Verwaltungsrat nach § 6“ entscheidet:
„Der Verwaltungsrat entscheidet über: (…)
15. Entsendung der Vertreter der Anstalt in die Verbandsversammlung eines Zweckverbandes (…). Soweit die Besetzung weiterer Organe eines Zweckverbandes oder sonstiger Verbandsgremien zu erfolgen hat, obliegt die Ausübung des Vorschlagsrechtes ebenfalls dem Verwaltungsrat. (…)
Im Falle der Nummer 15 sollen zu den zu entsendenden Vertretern der Vorsitzende des Verwaltungsrates und/oder der Vorstand gehören und sind die vom Rat der Stadt vorzuschlagenden Ratsmitglieder zu berücksichtigen“ (§ 6 (3) der Satzung der Entsorgung Herne AöR).
Zu I.:
Für die Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes sind nach § 8 Abs. 1 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes für die Entsorgung Herne nur Mitglieder der Vertretungen der AöR bzw. des Rates der Stadt Herne wählbar.
Neben zwei Mitgliedern aus dem Rat der Stadt für die Verbandsversammlung, für die die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt maßgebend sind (vgl. § 8 Abs. 2 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes), sind die Hauptverwaltungsbeamt*innen der Mitgliedskörperschaften oder die von den Hauptverwaltungsbeamt*innen vorgeschlagenen Beamt*innen oder Angestellten Mitglieder der Verbandsversammlung. Sie sind von ihren Vertretungsorganen in diese zu wählen. Sie sind nicht auf die Zahl der Mitglieder nach § 8 Abs. 2 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes anzurechnen. Dies gilt auch für den/die Hauptverwaltungsbeamt*in der Stadt Herne (§ 8 Abs. 6 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes).
Herr Stadtrat Karlheinz Friedrichs (als vom Hauptverwaltungsbeamten vorgeschlagener Beamter) nimmt dieses Mandat wahr. Seine Vertretung als stellvertretendes Mitglied hatte bisher Herr Tschöke übernommen.
Da Herr Sußmann seit dem 01.01.2022 der neue Vorstand der Entsorgung Herne AöR ist, wird vorgeschlagen, dass er das Mandat als stellvertretendes Mitglied übernimmt.
Der Verwaltungsrat der Entsorgung Herne AöR soll in seiner Sitzung am 4. März 2022 über die Entsendung in die Verbandsversammlung beschließen.
Zu II.:
Alle Mitglieder des Verbandsrates des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes werden auf Vorschlag der Mitgliedskörperschaften durch die Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertreter*innen der Verbandsmitglieder.
§ 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW findet Anwendung (vgl. § 11 Abs. 1 der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes).
Bisheriges Mitglied war Herr Horst Tschöke. Aufgrund der Bestimmungen des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW und der Regelung in der Satzung der Entsorgung AöR (s. o.) wird Herr Carsten Sußmann als Vorstand der Entsorgung Herne AöR für den Verbandsrat zur Wahl vorgeschlagen.
Der Verwaltungsrat der Entsorgung Herne AöR soll in seiner Sitzung am 4. März 2022 über den Vorschlag für den Verbandsrat beschließen. Die Wahl durch die Verbandsversammlung ist für den 13. Mai 2022 terminiert.
Hinweis
Herr Tschöke war außerdem Mitglied im Aufsichtsrat der EKOCity GmbH. Die EKOCity GmbH ist ein 100%-iges Tochterunternehmen des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der EKOCity GmbH werden von der Muttergesellschaft auf Vorschlag der Verbandsmitglieder bestellt. Somit hat die Entsorgung Herne AöR als Verbandsmitglied das Vorschlagsrecht für das Aufsichtsratsmitglied. Eine Befassung im Rat der Stadt ist daher nicht vorgesehen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine