Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfrage: Shamrockparkplatz  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0140 Einwohnerfrage:
Shamrockparkplatz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Einwohner*in
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:


Als direkter Anwohner des Shamrockparkplatzes und besonders von dem Vorhaben Bebauungsplan Nr. 262 bin ich unmittelbar betroffen. In Herne-Mitte wohnen jetzt schon 6.700 Einwohner je Quadratkilometer (siehe WAZ vom 13.11.2018). Bei hoher Verstädterung ist die körperliche und seelische Belastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Bei dem geplanten Bodenaushub ist mit zusätzlichen Ausgasungen der hoch kontaminierten Böden zu rechnen; dabei wird die Deponieklasse III deutlich überschritten. Weiterhin wird sich der LKW-Verkehr stark erhöhen und die maroden Straßen zusätzlich belasten. Während der Bauzeit ist damit zu rechnen, dass es zu einer deutlichen Zunahme der giftigen toxischen Belastung von der ehemaligen Kokerei für die Bewohner kommt mit möglichen Todesfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda, Sie stehen in der Verantwortung und der Pflicht nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Einwohner in Herne für ein gesundes Wohnumfeld zu sorgen.

 

Wurde in der Vergangenheit der Boden einer Kokerei ausgehoben und wie stellen Sie sicher, dass es nicht noch zu einer erhöhten Gefährdung beim B-Plan 262 kommt?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt:

 

An mehr als einem Dutzend ehemaligen Kokereistandorten sind in der Vergangenheit Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnhamen begleitet und durchgeführt worden.

 

Die FAKT AG plant die Standortentwicklung der Nordfläche des sogenannten Shamrockparks, welcher nördlich der Brunnenstraße gelegen ist. Für die in Rede stehende Fläche befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 262 – Brunnenstraße/Mulvanystraße in Aufstellung.

 

Im Rahmen von Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass mit kontaminiertem Boden gearbeitet wird.

 

Dementsprechend ist das Thema auch im zugehörigen Sanierungsplan gem. § 13 Bundesbodenschutzgesetz (BbodSchG) des Büros HPC vom 14.10.2021 umfangreich mit berücksichtigt worden. Der Sanierungsplan ist von der Stadt Herne, u.a. von der Unteren Bodenschutzbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde geprüft worden. Danach sind auch die immissionsschutzrechtlichen Belange im Sanierungsplan ausreichend berücksichtigt worden.

 

Grundsätzlich müssen bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten am Standort, ergänzend zu den üblichen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften die in den Richtlinien für Arbeiten in kontaminierten Bereichen – DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128) – genannten Anforderungen beachtet werden. Im Wesentlichen werden folgende erweiterte Schutzmaßnahmen ergriffen, um mögliche Gefährdungen Dritter auszuschließen:

 

- Anfeuchten des Bodens um Staubbildung zu vermeiden

 

- Besprengen der Baustraßen zur Vermeidung von Staubaufwirbelungen

 

- Abdecken mit Folie von ggf. auf dem Gelände zwischenzulagerndem Aushubmaterial

 

- Einsatz einer Reifenwaschanlage

 

und weitere Maßnahmen.

Außerdem schreibt der Sanierungsplan vor, dass die Fahrwege so einzurichten sind, dass die Belöstigung für die Anwohner auf ein Minimum reduziert wird. Auch mögloche Lärmbelästigungen wurden mit betrachtet.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist durch einen erfahrenen Fachgutachter auch durch Luftmessungen zu begleiten, zu überwachen und zu dokumentieren.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die Erd- und Sanierungsarbeiten keine Gefahr für die Anwohner besteht.

 

 

Der Einwohner macht von einer Zusatzfrage Gebrauch und möchte wissen, ob die Verwaltung Kenntnis von einer Vereinbarung zwischen der Bergbau AG Lippe, der Stadt Herne und Anwohner*innen der Straße Grenzweg aus dem Jahr 1979 hat, nach der für die in Rede stehende Fläche ausschließlich die Nutzung für den Werksbetrieb und für Personenkraftwagen vorgesehen sei. 

 

Herr Stadtrat Friedrichs entgegnet, dass diese Vereinbarung nicht bekannt sei und gibt zu bedenken, dass die Fläche im Eigentum der Fakt AG sei. Es sei zweifelhaft, ob die Eigentümerin eine solche Vereinbarung übernommen habe.