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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Vorhandene / funktionierende Schutzbunker für die Bürger der Stadt Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 19.12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0086 Anfrage: Vorhandene / funktionierende Schutzbunker für die Bürger der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:WfH-Ratsgruppe
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Im Zuge der sich leider zuspitzenden nicht absehbaren Entwicklung der Weltmächte, bitten wir um Information um die Situation der sich im Stadtgebiet befindlichen Schutzbunker. Deutschland käme nicht nur als Verbündete, sondern auch auf Grund der geographischen Lage zwischen die Fronten.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wo befinden sich diese Bunker und wo können die Herner Bürgern diese Information finden?

 

2. Wie wurden die Bürger zum Aufsuchen der Schutzräume aufgefordert?

a) sind alle Sirenen funktionsfähig und gut hörbar?

b) welcher Ton- oder welche Tonfolge wäre das?

 

3. Sind diese in ihrem aktuellen Zustand nutzbar (Strom, Wasser, Lüftung)?

 

4. Für wie viele Menschen in Herne reichen die nutzbaren funktionsfähigen Schutzräume?

 

5. Wird dieses, doch für viele wichtige Thema, übergreifend im z.B. Städtetag, Regionalverband, Bürgermeisterkonferenzen bzw. hat die Stadt Herne Kenntnis, ob dies im Landtag debattiert wurde oder wird?

 

6. Wie lautet die Empfehlung seitens der Stadt Herne, für die Verhaltensweise der Herner Bürger im Falle einer Gefahr durch einen Angriff oder auch dem Erleiden von Kollateralschäden (Gefährdung der Bürger) durch eine notwendige Verteidigung der Kriegsparteien und ihren Verbündeten?

 

7. Gibt es aktuelle Überlegungen seitens der Stadt, bei fehlenden Schutzräumen, weitere zu erschließen?

 

Natürlich hoffen wir alle, dass es dazu nicht kommen wird, aber im Falle des Falles sollte den Bürgern diese Informationen bewusst sein.

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes hat der Bund die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen. Dafür wurden bis in die 1980‘er Jahre Schutzbauwer-ke in Form von Hoch- und Tiefbunkern errichtet. Mit dem Ende des kalten Krieges änderte sich die Sicherheitslage. Aus diesem Grund beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahre 2007 das bisherige Konzept des öffentlichen Schutzraumbaus aufzugeben. Die bestehenden öffentlichen Schutzräume werden seitdem nach und nach aus der Zivil-schutzbindung entlassen (entwidmet).

 

Alle auf dem Gebiet der Stadt Herne befindlichen öffentlichen Schutzräume sind inzwischen aus der Zivilschutzbindung entlassen worden. Die im Stadtgebiet sichtbaren Schutzräume werden nicht mehr als öffentliche Schutzräume im Sinne des Zivilschutz- und Katastrophen-hilfegesetzes und damit als nutzbar angesehen. Lediglich zwei der im Stadtgebiet sichtbaren Bunker stehen im Eigentum der Stadt Herne (Heinz-Rühmann-Platz und Westfalenstraße). Alle anderen wurden entweder an private Eigentümer vermarktet oder stehen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 

Seitens der Stadt Herne wurden bislang keine speziellen Hinweise oder Empfehlungen zur Verhaltensweise der Bürgerinnen und Bürger im Verteidigungsfall erarbeitet. Bei Bedarf ste-hen Informationen auf der Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Kata-strophenhilfe (BBK) zur Verfügung.

 

Mit Beschluss vom 30.10.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0614) hat der Rat der Stadt die Einrichtung eines flächendeckenden Sirenennetzes im Stadtgebiet beschlossen. Dieses wird sukzessive umgesetzt. Im Anschluss wird ein Warnkonzept erstellt, das Informationen über Warnung, Entwarnung, Probealarmierungen und Handlungsempfehlungen für die Herner Bevölkerung enthalten soll.