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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0029  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Backhaus - 3419
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Bunde, Tabea
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
15.02.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3108

Bez.: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

- 158.348,93

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3604

Bez.: Familienunterstütz./ erzieherische Hilfe

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

- 1.941.651,07

 

            Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

2.100.00,00 €

 

                           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 13.01.2022 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadtverordnete Oehler beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 2.100.000 € bei den Produkten

 

3108 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz              158.348,93 €

3604 Familienunterstütz./ erzieherische Hilfe              1.941.651,07 €

 

entsprechend der Beschlussvorlage 2022/0029 vom 12.01.2022. In den Bereichen der Unterhaltsvorschussleistungen sind aufgrund einer gesetzlichen Erhöhung des Unterhaltsvorschusses vom 01.01.2021 Mehraufwendungen angefallen. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe ergeben sich diese zum einen aus gestiegenen Fallzahlen im Bereich der gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII aufgrund gerichtlicher Anordnungen (mildestes Mittel) und einer Gesetzesänderung zum 20.06.2021. Zum anderen gab es mehr Fallübernahmen wegen geänderter Zuständigkeit, wodurch höhere Kostenerstattungen gegenüber anderen Kommunen angefallen sind. Die Stadt Herne ist gesetzlich zur Zahlung dieser Leistungen verpflichtet.

Die dringende Mittelbereitstellung ist unaufschiebbar.“

 

                           


Sachverhalt:
 

Im Transferbudget des Fachbereiches 42 stehen Mittel für Unterhaltsvorschussleistungen und Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe zur Verfügung. In diesem Budget ist im Haushaltsjahr 2021 ein Gesamtbetrag i.H.v. 38.188.500,00 € eingeplant. Die Stadt Herne ist gesetzlich zur Zahlung dieser Leistungen verpflichtet.

Im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen sind aufgrund einer gesetzlichen Erhung des Unterhaltsvorschusses zum 01.01.2021 Mehraufwendungen angefallen. In der wirtschaftlichen Jugendhilfe gab es einen Fallanstieg im Bereich der gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII. Diese Maßnahme wird von den Gerichten vermehr angeordnet, da sie als mildestes Mittel angesehen wird. Darüber hinaus können die Gerichte aufgrund einer Gesetzesänderung zum 20.06.2021 die gemeinsamen Wohnformen nun in mehr Fällen als zuvor anordnen. Zeitgleich sind Mehraufwendungen aufgrund Fallübernahmen aus anderen Kommunen wegen geänderter Zuständigkeit angefallen, sodass mehr Kostenerstattungen als geplant an andere Kommunen geleistet werden mussten. Dadurch werden in diesem Haushaltsjahr Mehraufwendungen von insgesamt 2.100.000 € prognostiziert.

Die Mehraufwendungen im Transferbudget können gänzlich durch das Fachbereichsbudget gedeckt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat                             


Anlagen:
 

Dringlichkeitsentscheidung

Stellungnahme des Kämmerers

 

                          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Dringlichkeitsentscheidung (263 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme des Kämmerers (398 KB)