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Beschluss |
Sachverhalt:
"Der Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen ist besorgt, dass die 600.000-Einwohner- Stadt in den nächsten Wochen in eine Mangelsituation bei der Gasversorgung geraten könnte." So berichtet die WAZ vom 24.01.2022 über einen Brief des Oberbürgermeisters, den dieser an den NRW-Wirtschaftsminister geschickt hatte. Kufen betont darin, dass die Gasspeicher kaum zur Hälfte gefüllt sind und die Liefermengen aus Russland nur gering wären. Seine Sorge gilt insbesondere der kritischen Infrastruktur.
In den letzten Monaten mussten bereits mehrere Energieversorger Insolvenz anmelden. Der stetig steigende Gaspreis lässt weitere Konkurse befürchten, so dass die Stadtwerke Herne auch hier vor weiteren Herausforderungen stehen, um die Versorgungssicherheit in unserer Stadt zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD-Fraktion um einen Situationsbericht für Herne unter Berücksichtigung folgender Fragen:
1.)
Ist die Versorgungssicherheit in Herne - insbesondere vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise - auch längerfristig gewährleistet?
2.)
Haben die Stadt bzw. die Stadtwerke entsprechende Notfallszenarien erstellt, falls es zu Versorgungsengpässen kommen sollte?
3.)
Wie groß sind die Gasreserven der Stadtwerke?
4.)
Wie beurteilen die Stadt bzw. die Stadtwerke die weitere Entwicklung?
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Stadtwerke Herne verfolgen die angespannte politische Lage in den Erdgas exportierenden Ländern mit großer Aufmerksamkeit und sind im Austausch mit anderen Versorgern und den energiewirtschaftlichen Verbänden. Allerdings befinden wir uns in einer Situation, die sich auf internationaler politischer Ebene abspielt. Die Lösung eines geopolitischen Konflikts und die damit verbundene Sicherung der Gasversorgung der gesamten Bundesrepublik kann nicht von einem lokalen Energieversorgungsunternehmen herbeigeführt werden.
Zu Frage 2:
Gemäß § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Gasnetzbetreiber im Falle einer Gefährdung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Gasversorgung berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Das genaue Vorgehen ist im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland und in einem Handlungsleitfaden des Verbandes BDEW dargelegt, der in erster Linie prozessuale Abläufe und Informationspflichten für Ferngasnetzbetreiber umfasst. Darin orientiert sich auch das Krisenmanagement der Stadtwerke Herne.
Zu Frage 3:
Die Gefahr, dass mögliche Gaslieferverpflichtungen aus politischen Gründen reduziert bzw. ganz eingestellt werden kann nicht isoliert auf das Versorgungsgebiet der Stadt Herne betrachtet werden. Es handelt sich in diesen Fällen um großflächige Netzausfälle, die das gesamte Versorgungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland umfassen. Unter diesen Umständen verfügt die Stadtwerke Herne über keine eigenen Gasreserven im städtischen Versorgungsgebiet.
Zu Frage 4:
Zukünftig erwarten die Stadtwerke Herne schärfere Vorgaben der Politik zur Vorsorge-Einspeisung von Gasreserven in die nationalen Gasspeicher, um Szenarien wie dem aktuellen wirkungsvoll vorbeugen zu können. Weiterhin vermuten wir, dass die Kapazitäten zur Anlandung von Flüssiggas über Tanker zukünftig die Abhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen abmildern können.