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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Oberbürgermeisters  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
 
Beschluss


Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda teilt Folgendes mit:

 

Ergebnisse des Ratsarbeitskreises „Wahlplakatierung“

In der Sitzung des Rates der Stadt (delegiert auf den Haupt- und Personalausschuss) am 27.04.2021 hat das Gremium den Antrag „Neue Regelung zum Aufhängen von Wahlplakaten“ (VO 2021/0166) beschlossen.

 

Daraufhin wurde der Ratsarbeitskreis Wahlplakatierung mit der Aufgabe betraut, neue Regelungen für das Aufhängen von Wahlplakaten zu erabeiten.

 

Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung sind hier zu dem gemeinsamen Ergebnis gekommen, die Anzahl an Plakatstandorten in Form einer Selbstverpflichtung der Parteien um 20 % zu reduzieren.

 

Die Selbstverpflichtung soll in den kommenden Wochen durch Vertreter*innen der Parteien unterzeichnet werden.

 

 

Jubiläum der Stadt „125 Jahre Herne“

Zum offiziellen Jubiläum am 01. April 2022 plant die Verwaltung die Eröffnung der Ausstellung „Wir sind Herne“ in der Akademie Mont-Cenis. Fünf Fotografen werden einen fotografischen Querschnitt der Stadtgesellschaft abbilden.

 

Stadtmarketing Herne bereitet derweil die Durchführung eines Bürgerfestes anlässlich des 125-jährigen Bestehens der Stadt Herne vor, das am 17.-18. Juni 2022 stattfindet.

 

Eine Pressekonferenz zum Jubiläum der Stadt und anstehenden Aktionen wird zeitnah erfolgen.

 

 

Gremientätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten

Als Hauptverwaltungsbeamter sind insbesondere die Veröffentlichungspflicht gem. § 16 des Korrutionsbekämpfungsgesetzes (KorruptbG) gegenüber dem Regierungspräsidenten und die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gem. § 17 KorruptbG gegenüber dem Rat der Stadt Herne zu beachten.

 

Zu § 16 „Veröffentlichungspflicht“:

 

§ 16 sieht u.a. vor, dass Hauptverwaltungsbeamte gegenüber dem Leiter/in der Aufsichtsbehörde schriftlich Auskunft über

 

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §125

  Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,

  1. die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich

rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,

  1. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  2. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbarer Gremien

 

 zu geben haben. Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

 

Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt bzw. aufgrund entsprechender Bestimmungen in den Gesellschaftsverträgen nimmt Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda Vertretungen in den Gesellschaftsorganen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wahr.

Darüber hinaus wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda durch die Vorstände bzw. Geschäftsführungen der Gelsenwasser AG, der STEAG GmbH und der Uniper Wärme GmbH in den dortigen (Kommunalen) Beirat berufen.

 

Die Auflistung gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz wurde am 05.01.2022 dem Leiter der Aufsichtsbehörde, Herrn Regierungspräsident Vogel, schriftlich zugeleitet. Sie wird in geeigneter Form veröffentlicht (Internet).

 

Gegenüber dem Jahr 2020 haben sich die folgenden Änderungen ergeben:

 

Die Mandate im Aufsichtsrat der AGR mbH, im Konzernbeirat der RWE AG und die Mitgliedschaft und den Vorsitz im Stiftungsrat der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek hat Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda zum Ende bzw. im Jahr 2020 niedergelegt.

 

Dem Verein „Gesellschaft der Freunde der Ruhr-Universität Bochum e. V.“  wurde im Jahr 2021 mitgeteilt, dass Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda nicht mehr für die Kandidatur des erweiterten Vorstands zur Verfügung steht.

 

Als Vorsitzender der Verbandsversammlung des RVR ist Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda seit 2021 Mitglied in den Kuratorien der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH und der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur.

 

 

Zu § 17 „Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten“:

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist der Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat der Stadt bis zum 31. März 2022 eine Aufstellung über Nebentätigkeiten aus dem Rechnungsjahr 2020 vorzulegen.

 

Diese Übersicht wurde für das Rechnungsjahr 2021 dem Fachbereich Personal und Zentraler Service am 21.12.2021 zugeleitet mit der Bitte um Mitteilung, in welcher Höhe eine Abführung an den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.

 

In der Summe betragen die Nebeneinnahmen als Hauptverwaltungsbeamter im Jahr 2021 insgesamt 30.210 €.

 

Der Fachbereich Personal hat unter Berücksichtigung der Nebentätigkeitsverordnung NW (NtNW) den entsprechenden Bescheid erstellt.

 

Da die Einnahmen für das Jahr 2021 insgesamt die Höchstgrenze von 10.673,79 € erreicht haben, ergibt sich mit Ausnahme der Einnahmen aus den Tätigkeiten im Bereich der Herner Sparkasse (Verwaltungsrat, Hauptausschuss und Risikoausschuss = 13.200 €) eine Abführungspflicht an den städtischen Haushalt in Höhe von 6.336,21 €.

 

Auch diese Aufstellung wird in geeigneter Form veröffentlicht (keine gesetzliche Verpflichtung).

 

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee teilt Folgendes mit:

 

Bürgerbegehren Hallenbad Eickel: Zwischenstand

Nach bisheriger Prüfung von 5.986 Unterschriften ergibt sich ein Anteil ungültiger Unterschriften in Höhe von ca. 10 %. Bislang wurden 5.413 gültige und 573 ungültige Unterschriften festgestellt.

 

Gründe für die Ungültigkeit einer Unterschrift können insbesondere sein:

 

-       die Unterzeichnenden sind nicht oder nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Herne gemeldet

-       die Unterzeichnenden sind zu jung (unter 16 Jahren)

-       die Unterzeichnenden sind keine EU-Bürger*innen

-       Unterschrift wurde mehrfach geleistet

 

Da ein erheblicher Anteil von Unterschriften noch nicht geprüft wurde, ist davon auszugehen, dass die erforderliche Anzahl von Unterschriften (5.974) erreicht wird.

 

Das endgültige Ergebnis wird zur Sitzung des Rates der Stadt am 15.03.2022 vorliegen. Dann hat der Rat der Stadt darüber zu entscheiden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen werden soll oder im Rahmen eines Bürgerentscheides entschieden wird.