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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, sich für die Teilnahme am Landesprogramm „Fußverkehrs-Check 2022“ zu bewerben. In der Bewerbung soll auch auf das bereits beschlossene Konzept zur umweltfreundlichen Mobilität verwiesen werden, welches den Fußgängerverkehr als wichtigen Baustein berücksichtigt.
Als räumliche Schwerpunkte können beispielhaft die im Nahversorgungskonzept der Stadt beschriebenen Einkaufsschwerpunkte sowie die Innenstadtbereiche in Wanne und Herne ein erster Schritt sein.
Sachverhalt:
Der motorisierte Verkehr, sei es mit einem PKW oder als Lastentransport mittels LKWs, ist in einer funktionierenden Wirtschaft nicht wegzudenken. Für den Bereich des Individualverkehrs gibt es jedoch wichtige Alternativen, wie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), das Radfahren und das „Zu-Fuß-Gehen“.
Ziel einer modernen und zukunftsfähigen Gemeinde muss es sein, umweltfreundliche Mobilität für alle – und somit auch für den Fußverkehr – zu bieten.
Eine sehr gute Chance, hier Verbesserungen herbeizuführen, ist die Teilnahme am Landesprogramm „Fußverkehrs-Check 2022“ des Zukunftsnetzes Mobilität NRW. Dieses Programm unterstützt die teilnehmenden Kommunen, die Stärken und Schwächen der bestehenden Fußwege zu analysieren. Dies erfolgt durch Begehungen von Fachleuten mit Bürger*innen, um im Anschluss einen priorisierenden Maßnahmenkatalog zu entwickeln. Dieser soll sowohl der Verwaltung, aber auch der Kommunalpolitik ein Instrument für Verbesserungen des Fußverkehrs sein, damit mehr Menschen zukünftig die Wege des täglichen Lebens – sei es zur Arbeit, zur Schule, zum Sport oder zum Einkaufen – zu Fuß erledigen können.
Der Teilnehmerkreis ist auf zwölf Kommunen beschränkt, die Bewerbungsfrist endet am 25.02.2022. Die Teilnahme am Landesprogramm verspricht Erkenntnisgewinne, die den Arbeitsaufwand für die Bewerbung rechtfertigen.
Anlage:
Original des Antrages
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 220215_Antrag_CDU_SPD_Rat_Fußverkehrs-Check 2022 (135 KB) |