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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Strom / Gaspreisentwicklung für die in die Grundversorgung fallenden Herner Haushalte / Kommunal genutzte Immobilien  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 19.7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0062 Anfrage: Strom / Gaspreisentwicklung für die in die Grundversorgung fallenden Herner Haushalte / Kommunal genutzte Immobilien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:WfH Ratsgruppe
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Als WfH Ratsgruppe im Rat der Stadt Herne wenden wir uns mit Sorge um die Versorgungssicherheit unserer Stadt an Sie.

 

Die Preise für Strom und Gas sind für Privat und Gewerbekunden enorm gestiegen. Auch in Herne sind laut Pressebericht viele Energiekunden von den Insolvenzen zahlreicher Privatanbieter betroffen. Viele Haushalte fallen somit in die doch teuren Grundversorgung zurück, i.d.R. verbunden mit signifikanten Tarifsteigerungen. Die Stadtwerke Herne haben auf ihrer Internetseite entsprechende Angebote unter dem die Grundversorgung ebenfalls aufgeführt ist.

 

Gaspreise Stadtwerke Herne (Stand 18.01.2021)

 

Preisstufe 3 (bis 11.553 kWh / Jahr) Bruttoarbeitspreis 12,59 ct Grundpreis pro Monat

12,59 €

Preisstufe 4 (bis 44.613 kWh / Jahr) Bruttoarbeitspreis 14,06 ct Grundpreis pro Monat

16,73 €

Strompreise Stadtwerke Herne (Stand 18.01.2021)

PrivatBruttoarbeitspreis pro kWh 50,43 ct Grundpreis pro

Monat 11,74 €

Gewerbe (bis 10000 kWh/Jahr) Nettoarbeitspreis pro kWh 45,81 ct Grundpreis pro

Monat 9,87 €

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie als Eigner des regionales Versorgungsunternehmen, an dem die Stadt Herne beteiligt ist:

 

1.

Können Sie sich gegen die Gewinnmaximierung für die in die Grundversorgung fallenden Kunden einsetzen und einen adäquaten Preis für Strom und Gas ermöglichen?

 

2.

Können Sie für das Jahr 2022 eine relative Preisstabilität für Bestandskunden / Neukunden garantieren bzw. setzen Sie sich für eine solche Garantie erklärtermaßen ein?

 

 

3.

Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Zielsetzung bzw. Forderungen nach Ausbau der EMobilität die sichere Stromversorgung in unserer Stadt für die nächsten 4 Jahre?

 

4.

Ende 2022 sollen alle Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die Bundesregierung will den Termin für den deutschen Kohleausstieg von 2038 auf 2030 vorziehen. Wie schätzen Sie vor dem Hintergrund des deutschen Sonderweges, sowohl aus Kernkraft als auch aus Kohle gleichzeitig auszusteigen, die Gefahr eines sogenannten Blackouts für Herne ein?

 

5.

Wie viele Haushalte werden voraussichtlich durch die Existenzsicherung/ Grundversorgung/ Mietzuschuss durch die Stadt Herne finanziert und gibt es seitens der Stadt Herne schon einen benennbaren Rückstellungsbetrag für die zu erwartenden Strom/ Gasabrechnung der betroffenen Haushalte?

 

 

 

6.

Des Weiteren, mit wie viel Mehrkosten rechnet die Stadt Herne für die eigenen genutzten Immobilien? Wo werden diese Gelder eingespart werden müssen, sofern die Stadt Herne nicht über entsprechende Preisgarantien des Energieversorgers abgesichert ist?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Stadtwerke Herne beschaffen die Energie für ihre Kundinnen und Kunden nach einer seriösen und vorausschauenden Beschaffungsstrategie zur kostengünstigen Deckung des Gas- und Strombedarfs nach strengsten Vorgaben zur Risikobegrenzung. Dementsprechend spiegeln die aktuellen Preise für Strom und Gas in Herne das Preisniveau an den Beschaffungsmärkten wider. Dies gilt für alle Angebote der Stadtwerke.

 

Zu Frage 2:

Vor dem Hintergrund der aktuellen volatilen Preissituation können wir keine Preisstabilität garantieren. Wir verweisen hier auch auf die aktuelle politische Diskussion zum EEG, zur Stromsteuer aber auch zur Umsatzsteuer.

 

Zu Frage 3:

Aufgrund des engmaschigen und sicheren Aufbaus des Stromnetzes durch die Stadtwerke ist die gewohnte Zuverlässigkeit der Stromversorgung durch den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur kurzfristig nicht gefährdet. Bei der politisch geplanten Entwicklung des E-Mobilitätsausbaus sind jedoch in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen in das Verteilnetz der Stadtwerke Herne erforderlich, um einen weiteren stabilen und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten.

 

Zu Frage 4:

Die Gefahr eines sogenannten Blackouts kann nicht isoliert auf das Versorgungsgebiet der Stadt Herne betrachtet werden. Als Blackout bezeichnet man vielmehr einen großflächigen Netzausfall, der im gesamten Versorgungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich ist. Seine Vermeidung ist somit primär eine Aufgabe der am Markt tätigen Übertragungs-netzbetreiber. Durch komplexe Maßnahmen zur Netzstabilisierung sichern letztlich aber alle Netzbetreiber die deutsche Stromversorgung – auch die Stadtwerke Herne.

 

Zu Frage 5:

 

Abt. 41/2 - Sozialhilfe außerhalb und innerhalb von Einrichtungen/UH/Grundsicherung

 

Die Fallzahl im Bereich Sozialhilfe (Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) liegt aktuell bei 3060.

 

In allen Fällen werden bei der Berechnung des Leistungsanspruchs Kosten für die Heizung (Gas, Strom, Fernwärme, Öl...) als Bedarf berücksichtigt.

 

Die Kosten für Haushaltsenergie sind mit von der Regelleistung umfasst und werden nicht zusätzlich gewährt.

 

Abt. 41/3 - sonstige Hilfen/Asyl

 

Die Fallzahl nach dem AsylbLG liegt aktuell bei 208 Haushalten.

 

Abt. 41/4 - Wohnungswesen

 

Die Fallzahl der Leistungsbeziehenden im Wohngeld liegt bei rund 1.700 (Stand 12/2021).

 

Die Höhe des Wohngeldes ist energiekostenunabhängig, d. h. die Heiz- und Stromkosten spielen bei der Berechnung keine Rolle.

 

Im Wohngeldbetrag ist eine sog. "CO2-Pauschale" für alle bereits enthalten.

 

Wohngeld wird aus Landesmitteln getragen, betrifft den Haushalt der Stadt Herne also nicht direkt.

 

Jobcenter (SGB II)

 

  • Eine Erhöhung des Strompreises trifft die Stadt im Bereich SGB II finanziell nicht, weil der Strom Bestandteil des Regelsatzes ist. Dieser wird vom Bund refinanziert

 

  • Die Heizkosten werden als Bestandteil der Kosten der Unterkunft im Ergebnis (teilweise) von der Stadt getragen. Im vergangenen Jahr benötigen durchschnittlich rd. 9.700 Bedarfsgemeinschaften Heizkostenzuschüsse.

 

Eine den zum Erstellungsdatum bekannten Rahmendaten entsprechende solide Haushalts-planung erfolgte auch für das Jahr 2022. Unterjährig auftretende nicht vorhersehbare Abweichungen sind verständlicherweise nicht planbar, so dass keine zusätzlichen „Rück-stellungen“ parallel zu den jeweiligen Haushaltsansätzen notwendig sind.

 

Zu Frage 6:

Die Preisanteile für die eigentlichen Strom- bzw. Gaskomponenten sind mit einer Preisgarantie belegt. Die Preiskomponenten Steuern, Umlagen und Abgaben (z. B.  Stromsteuer, EEG-Umlage) jedoch nicht.

 

Aufgrund der Senkung der EEG-Umlage werden sich im Versorgungsjahr 2022 die Kosten für die Stromversorgung der städtischen Gebäude um rd. 270.000 € reduzieren.

 

Im Bereich der Fernwärmeversorgung sowie nichtleitungsgebundener Energie (ÖL, Flüssig-gas) werden sich die Kosten jedoch um rd. 250.000 € erhöhen.

 

Die derzeitige Energiepreisentwicklung (Stand 01.2022) wird den Energiehaushalt 2022 daher voraussichtlich nicht belasten.