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Sachverhalt:
Als WfH Ratsgruppe im Rat der Stadt Herne wenden wir uns mit Sorge um die Versorgungssicherheit unserer Stadt an Sie.
Die Preise für Strom und Gas sind für Privat‐ und Gewerbekunden enorm gestiegen. Auch in Herne sind laut Pressebericht viele Energiekunden von den Insolvenzen zahlreicher Privatanbieter betroffen. Viele Haushalte fallen somit in die doch teuren Grundversorgung zurück, i.d.R. verbunden mit signifikanten Tarifsteigerungen. Die Stadtwerke Herne haben auf ihrer Internetseite entsprechende Angebote unter dem die Grundversorgung ebenfalls aufgeführt ist.
Gaspreise Stadtwerke Herne (Stand 18.01.2021)
Preisstufe 3 (bis 11.553 kWh / Jahr) Bruttoarbeitspreis 12,59 ct ‐ Grundpreis pro Monat
12,59 €
Preisstufe 4 (bis 44.613 kWh / Jahr) Bruttoarbeitspreis 14,06 ct ‐ Grundpreis pro Monat
16,73 €
Strompreise Stadtwerke Herne (Stand 18.01.2021)
Privat‐Bruttoarbeitspreis pro kWh 50,43 ct ‐ Grundpreis pro
Monat 11,74 €
Gewerbe (bis 10000 kWh/Jahr) Nettoarbeitspreis pro kWh 45,81 ct ‐ Grundpreis pro
Monat 9,87 €
Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie als Eigner des regionales Versorgungsunternehmen, an dem die Stadt Herne beteiligt ist:
1.
Können Sie sich gegen die Gewinnmaximierung für die in die Grundversorgung fallenden Kunden einsetzen und einen adäquaten Preis für Strom und Gas ermöglichen?
2.
Können Sie für das Jahr 2022 eine relative Preisstabilität für Bestandskunden / Neukunden garantieren bzw. setzen Sie sich für eine solche Garantie erklärtermaßen ein?
3.
Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Zielsetzung bzw. Forderungen nach Ausbau der E‐Mobilität die sichere Stromversorgung in unserer Stadt für die nächsten 4 Jahre?
4.
Ende 2022 sollen alle Kernkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Die Bundesregierung will den Termin für den deutschen Kohleausstieg von 2038 auf 2030 vorziehen. Wie schätzen Sie vor dem Hintergrund des deutschen Sonderweges, sowohl aus Kernkraft als auch aus Kohle gleichzeitig auszusteigen, die Gefahr eines sogenannten Blackouts für Herne ein?
5. Wie viele Haushalte werden voraussichtlich durch die Existenzsicherung/ Grundversorgung/ Mietzuschuss durch die Stadt Herne finanziert und gibt es seitens der Stadt Herne schon einen benennbaren Rückstellungsbetrag für die zu erwartenden Strom‐/ Gasabrechnung der betroffenen Haushalte?
6.
Des Weiteren, mit wie viel Mehrkosten rechnet die Stadt Herne für die eigenen genutzten Immobilien? Wo werden diese Gelder eingespart werden müssen, sofern die Stadt Herne nicht über entsprechende Preisgarantien des Energieversorgers abgesichert ist?
Anlage:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anfrage zur Ratssitzung 15.2.2022 Strom-Gaspreisentwicklung (151 KB) |