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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3604 Bez.: Familienunterstütz./ erzieherische Hilfe | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 2022: 39.700 € 2023: 39.700 € 2024: 39.700 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Herne die dauerhafte Finanzierung der „Fachkräfte der Schulsozialarbeit“ bei den beiden freien Trägern Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) und Gesellschaft freie Sozialarbeit e.V. (GFS) zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach einem jahrelangen Reformprozess ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG bzw. SGB VIII) am 10.06.2021 in Kraft getreten. In dem neu eingefügten § 13a wird nun erstmalig ein ausdrücklicher, rechtlicher Rahmen für die Gewährung von Leistungen der Schulsozialarbeit beschrieben. Im § 2 SGB VIII wird die Schulsozialarbeit zudem als Pflicht-aufgabe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt. Der darin erwähnte Landes-rechtsvorbehalt (§ 13a) lässt den Bundesländern zwar Gestaltungsspielraum, davon unbeeinflusst bleibt jedoch die Umsetzung von Schulsozialarbeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Seit 2012 wird die Schulsozialarbeit in Herne durch einen kommunalen Eigenanteil (20 %) und verschiedene Förderprogramme (80 %) von Bund und Land mit unterschiedlichen Lauf-zeiten getragen. Der Rat der Stadt Herne hat mit Beschluss vom 06.10.2016 die dauerhafte finanzielle Absicherung und den Ausbau der Schulsozialarbeit gefordert und bekannte sich dabei zur finanziellen Eigenleistung. Seitdem werden 19 Fachkräfte für Schulsozialarbeit auf 15,0 Stellen bei den beiden freien Trägern Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH und der Gesellschaft freie Sozialarbeit e. V. analog zu den Förderprogrammen finan-ziert.
Dies hat bisher prekäre Arbeitsverhältnisse zu Folge, da die Arbeitsverträge der Fachkräfte stets befristet sind. Auf Grund der jahrelangen befristeten Beschäftigungsverhältnisse resul-tierte in der Vergangenheit eine gewisse Personalfluktuation, die bisher durch die sehr gut etablierten Strukturen und Konzepte in Herne in einem vertretbaren Maße stattfand. Nichts desto trotz bewirkt die Personalfluktuation Brüche und somit deutliche Einbußen in der Quali-tät der Arbeit an den Schulen, da hier Kontinuität und langfristiger Beziehungsaufbau wichtige Merkmale sind.
Die seit 2015 entwickelten Strukturen und Konzepte der Schulsozialarbeit in Herne haben Modellcharakter in NRW und werden von Ministerien (MSB, MKFFI), der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landesjugendamt als erfolgreiches Pilotprojekt geschätzt. Diese Struktu-ren können jedoch nur wirken, wenn gut qualifiziertes Personal dauerhaft die Umsetzung an den Schulen garantiert.
Trotz der politischen Botschaft aus dem Ministerium für Schule und Bildung NRW, die Schulsozialarbeit dauerhaft zu sichern (siehe Anlage „Kabinettbeschluss“), ist die ab dem 01.01.2022 gültige Förderrichtlinie nur bis zum 31. Juli 2025 gültig. Werden die Beschäfti-gungsverhältnisse erneut an die Förderrichtlinien des Landes geknüpft, ist mit einer signifikanten Abwanderungswelle von gut etablierten Fachkräften aus Herne zu rechnen. Die Schulsozialarbeit in ihrer bisherigen Form und Qualität ist vor dem Hintergrund des immer drängenderen Fachkräftebedarfs und der jahrelangen Befristungen somit ernsthaft gefährdet.
Maßnahme/Lösungsvorschlag:
Die Stadt Herne sichert den beiden freien Trägern die dauerhafte Finanzierung des aktuellen Stellentableaus zu und kommt somit ihrer Pflichtaufgabe nach § 2 und § 13a SGB VIII nach. Auf dieser Basis erfolgt die Entfristung der Fachkräfte in der Schulsozialarbeit in Herne und das qualitative Angebot von Schulsozialarbeit an 21 Herner Schulen ist gesichert.
Die Landesfinanzierung ist bis Juli 2025 geregelt und wird auch darüber hinaus vom Land NRW anteilig zu tragen sein, da andernfalls ein Konnexitätsverstoß vorliegt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Andreas Merkendorf
Stadtrat
Anlage:
Kabinettbeschluss
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Kabinettbeschluss (120 KB) |