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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Die beschriebenen Maßnahmen haben keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine reine Aufgabenverlagerung handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die dezernatsübergreifende Verlagerung der Aufgabengebiete des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, der Betrieblichen Gesundheitsförderung sowie des Arbeitsmedizinischen Dienstes und der Arbeitssicherheit aus dem Fachbereich 43 - Gesundheitsmanagement in den Fachbereich 12 - Personal und Zentraler Service
Sachverhalt:
Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der aktuellen und zukünftigen personalwirtschaftlichen Prozesse bestehen aus organisatorischer Sicht bedeutende Vorteile darin, den gesamten Aufgabenbereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wieder zentral dem Fachbereich Personal und Zentraler Service zuzuordnen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die von der Verwaltung vorgegebenen personalwirtschaftlichen Ziele, Strukturen und Prozesse, beispielhaft bei der Ausrichtung der Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung, berücksichtigt bzw. die Ziele in den personalwirtschaftlichen Maßnahmen und Angeboten mitgedacht werden, ohne dass große fach- bzw. dezernatsübergreifende Abstimmungen notwendig sind. Durch den Ausbau des Angebots der Strategischen Personalentwicklung bestehen wiederkehrend enge Anknüpfungspunkte zur Betrieblichen Gesundheitsförderung; auch können durch eine stärkere Verzahnung vorhandener Daten und Erkenntnisse entsprechende Maßnahmen zielgerichtet und bedarfsorientiert abgeleitet werden.
Für den Bereich der Arbeitsmedizin bzw. des Betriebsarztes/der Betriebsärztin stammen ein Großteil der Untersuchungsaufträge bzw. Beratungsersuchen aus dem Personalbereich um z. B. festzustellen, ob gesundheitliche Einschränkungen mit Aufgaben/Tätigkeiten der jeweiligen Planstelle in Verbindung stehen oder welche Einschränkungen generell bei der Wahrnehmung von Tätigkeiten bestehen. Dazu gehören auch die Beurteilung von leidensgerechten Arbeitsplätzen und die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Durch eine Verortung im Fachbereich Personal und Zentraler Service werden hier insbesondere Reibungsverluste sowie Schnittstellen minimiert. Zusätzlich berät die Arbeitsmedizin den Arbeitgeber z. B. bei allen arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen oder auch arbeitshygienischen Fragen (z. B. Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeit, Pausen, Arbeitsumgebung, aktuelle Maßnahmen im Rahmen der Corona Arbeitsschutzverordnung, etc.) sodass auch hier eine direkte Verortung beim Arbeitgeber in Form des Fachbereichs Personal und Zentraler Service angezeigt ist.
Zur organisatorischen Verortung der o. g. Aufgaben im Personalbereich besteht zwischen den Beteiligten Einvernehmen.
Die Maßnahme soll zum 01.04.2022 umgesetzt werden.
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Anlagen:
Keine