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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 13.01.2022 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadtverordnete Oehler beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 2.100.000 € bei den Produkten
3108 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 158.348,93 €
3604 – Familienunterstütz./ erzieherische Hilfe 1.941.651,07 €
entsprechend der Beschlussvorlage 2022/0029 vom 12.01.2022. In den Bereichen der Unterhaltsvorschussleistungen sind aufgrund einer gesetzlichen Erhöhung des Unterhaltsvorschusses vom 01.01.2021 Mehraufwendungen angefallen. Im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe ergeben sich diese zum einen aus gestiegenen Fallzahlen im Bereich der gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII aufgrund gerichtlicher Anordnungen (mildestes Mittel) und einer Gesetzesänderung zum 20.06.2021. Zum anderen gab es mehr Fallübernahmen wegen geänderter Zuständigkeit, wodurch höhere Kostenerstattungen gegenüber anderen Kommunen angefallen sind. Die Stadt Herne ist gesetzlich zur Zahlung dieser Leistungen verpflichtet.
Die dringende Mittelbereitstellung ist unaufschiebbar.“
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | AfD | FDP | WfH | Piraten | UB | OB |
dafür: | 59 | 27 | 11 | 10 | 3 | 2 | 2 | 2 | - | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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