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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0072  

Betreff: Bericht der Verwaltung zum Prüfauftrag zur Einführung der Doppelstrategie "Chancen bieten - Grenzen setzen" (Vorlage 2021/0832)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Hr. Gnörk, Tel. 2248
Federführend:Büro Dezernat III Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
15.02.2022 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

In der Sitzung des Rates der Stadt vom 07.09.2021 wurde die Verwaltung mit der Prüfung der Einführung und Umsetzung der Doppelstrategie "Chancen bieten - Grenzen setzen" in Weiterentwicklung eines Essener Modellprojekts beauftragt.

 

Mit dem Modellprojekt reagierte die Stadt Essen, zur Zeit der Einführung, auf unterschiedliche Problemanzeigen, die im Zusammenhang mit Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte in den vorangegangenen Jahren an die Verwaltung adressiert wurden. So wurde im Jahr 2007 eine überbehördlich zusammengesetzte Steuerungsgruppe eingesetzt, die den Auftrag hatte, ein Konzept zu entwickeln, welches die Integration der Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte fördern und auf bestehende Schwierigkeiten reagieren sollte. Als Ergebnis der Arbeit der Steuerungsgruppe wurde im Oktober 2008 das „Integrierte Handlungskonzept zur Förderung der Integration von Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte 'Chancen bieten Grenzen setzen!'" verabschiedet. Das Handlungskonzept „Chancen bieten Grenzen setzen“ zur Integration von geduldeten Einwanderern mit komplexem Aufenthaltsstatus nimmt insbesondere junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die in Essen geboren sind oder dort bereits seit fünf Jahren leben, in den Fokus.

 

In der Stadt Herne gibt es (im Gegensatz zu Städten wie Essen) nur eine sehr überschaubare Anzahl an Duldungsfällen (Anzahl der Duldungsfälle 01.12.2021 = 493, hiervon in der Zielgruppe der 14- bis 27-Jährigen = 157). Duldungen sind Ausdruck der bestehenden Ausreiseverpflichtung, häufig nach negativem Asylverfahren, seltener auch nach Beendigung eines (befristeten, zweckgebundenen) Aufenthalts. Weitaus häufigster Duldungsgrund (über 50 %) ist, dass die Betroffenen keine Identitätsdokumente vorlegen (können) und daher der Ausreisepflicht nicht nachkommen bzw. auch nicht abgeschoben werden können. Nicht selten könnte dieses Ausreisehindernis durch die Betroffenen selbst beseitigt werden, was jedoch oft an der mangelnden Bereitschaft dazu scheitert.  

 

r Geduldete, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind, bietet das Aufenthaltsgesetz seit Jahren eine Vielzahl von stichtagsunabhängigen, humanitären Bleiberechtsregelungen, von denen die Ausländerbehörde umfassend Gebrauch gemacht hat und weiterhin macht. So wurden und werden gut integrierte, teilweise langjährig Geduldete (oder diejenigen Geduldeten, die zumindest eine gute Integrationsperspektive haben) mit Aufenthaltstitel versehen, die grundsätzlich eine gesicherte, auf Dauer angelegte Bleibeperspektive beinhalten.

Integrationsleistungen im Sinne humanitärer Aufenthaltserlaubnisse stellen neben Straffreiheit in der Regel Sprachkenntnisse, Schulbesuche, (Berufs-)Ausbildungen und nachhaltige wirtschaftliche Betätigungen dar (z.B. durch langjährige Arbeitsausübung), aber auch ehrenamtliches Engagement, die Mitgliedschaft in Vereinen oder z.B. gemeinnützigen Organisationen dar.

 

Die Stadtverwaltung bietet über das Kommunale Integrationszentrum der angesprochenen Zielgruppe bereits ausreichend Integrationsmöglichkeiten an:

 

Die Stadt Herne nimmt seit 2020 an dem landesgeförderten Projekt „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ teil, das seit 2021 durch das Kommunale Integrationszentrum als geschäftsführende Stelle begleitet wird. Zielgruppe dieses Projektes sind ähnlich wie in dem Modellprojekt aus Essen junge, geduldete bzw. gestattete Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren. Diese sollen auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützt werden.

 

Aktuell werden in Kooperation mit der Volkshochschule und der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne zwei Maßnahmen für die Zielgruppe umgesetzt:

 

1. Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses bei der VHS mit integrierter Sprachförderung sowie Kursen zur Stärkung der Kompetenz Lernen lernen. Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die keinen Zugang mehr zur Regelbeschulung haben.

2. Coaching bei der GBH mit dem Ziel der Verbesserung der Zugänge zu Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und damit Teilhabe am Arbeitsmarkt.

 

Darüber hinaus gibt es in Herne bereits vielfältige Integrationsangebote, zu denen sich die Akteur*innen der Herner Integrationsarbeit im Herner Integrationsnetzwerk regelmäßig austauschen. Alle (niedrigschwelligen) Angebote des Kommunalen Integrationszentrums sind grundsätzlich nicht an den Aufenthaltsstatus der teilnehmenden Personen gebunden. So gibt es beispielsweise an KiTas, Grund- und weiterführenden Schulen Elternangebote. Ebenso werden an Schulen Sprach- und Lernförderangebote (u.a. in Kooperation mit dem Stadtsportbund) für Schüler*innen mit Sprachförderbedarf unabhängig vom Aufenthaltsstatus angeboten.

 

Im Rahmen der zukünftig geplanten Implementierung des ebenfalls landesgeförderten „Kommunalen Integrationsmanagements“ (KIM) können die Personen aus der Zielgruppe der Geduldeten Zugang zu einem Case-Management erhalten. Das Case-Management geht dabei über eine reine Verweisberatung, wie sie von vielen Beratungsstellen in Herne angeboten wird, hinaus. Vielmehr handelt es sich um eine Fallbetreuung, die sowohl eine Bedarfsanalyse als auch eine Hilfeplanung sowie Fallkonferenzen mit den beteiligten Akteur*innen vorsieht.

 

Im Ergebnis wird von Verwaltungsseite kein Bedarf zur Schaffung weiterer Projektstrukturen gesehen. Es sind ausreichende niederschwellige Integrationsangebote an die definierte Zielgruppe vorhanden, die bereits durch das Kommunale Integrationszentrum begleitet werden, so dass eine zusätzliche, parallele Struktur im Sinne des vorgeschlagenen Programms obsolet ist.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf       

Stadtrat                


Anlagen: keine