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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0132  

Betreff: Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zum Thema "Schwimmen lernen in Herne"
hier: Vorschlag zur Ausgestaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Gnörk, Tel. 2248
Federführend:Büro Dezernat III Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.02.2022 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend beschriebenen Eckpunkte für die Ausgestaltung eines regelmäßig tagenden interfraktionellen Arbeitskreises zur Zukunft des Themas "Schwimmen lernen in Herne".

 

Die Fraktionen bzw. Gruppen entsenden die unter Ziffer 2 genannten Vertreter/innen.           


Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Verwaltung mit der Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zur Zukunft des Schwimmen Lernens in Herne beauftragt (Vorlage 2021/1314).

 

Nachfolgend werden Eckpunkte beschrieben, die u.a. die Zusammensetzung und die Tätigkeit des interfraktionellen Arbeitskreises regeln.

 

  1. Zielsetzung

 

Ziel der Einrichtung des Arbeitskreises ist es, das Schwimmen lernen in Herne zu fördern und dabei, u.a. mit einer gemeinsam erarbeiteten Herangehensweise und ggfls. einer Konzepterarbeitung, die Grundbedingungen für das Schwimmen lernen (u.a. die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung von Lehrschwimmbecken) sicherzustellen.

 

Die Sitzungen des interfraktionellen Arbeitskreises dienen dem Informationsaustausch über den Ist-Zustand, sowie dazu, den von der Verwaltung und dem Rat der Stadt angestoßenen Prozess zur Modernisierung und Neuerrichtung der Lehrschwimmflächen kontinuierlich zu begleiten und voranzutreiben.

 

 

  1. Zusammensetzung

 

a)      Ständige (regelmäßig teilnehmende) Mitglieder

 

  • drei Vertreter/innen der SPD-Ratsfraktion
  • je zwei Vertreter/innen der CDU-Ratsfraktion und der GRÜNE-Ratsfraktion
  • je ein/e Vertreter/in der übrigen im Rat vertretenen Ratsfraktionen und Ratsgruppen
  • der/die für Schulen und Bildung zuständige Dezernent/in (Dezernat III)
  • die Leiter/innen der Fachbereiche Immobilien und Wahlen (FB 22), Gebäudemanagement (FB 26), Schule und Weiterbildung (FB 31), Sport (FB 45)
  • ein/e Verteter/in des Stadtsportbundes
  • ein/e Verteter/in der Bädergesellschaft
  • ein/e Verteter/in der Herner Schulmodernisierungsgesellschaft

 

Den Vorsitz hat der/die für Schulen und Bildung zuständige Dezernent/in.

 

Die Vertreter/innen der Ratsfraktionen und Ratsgruppen sollen einem der Fachausschüsse, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien; Schulausschuss oder Sportausschuss angehören.

 

 

b)      Nicht ständige (themenbezogene) Mitglieder

 

In Abhängigkeit von einzelnen Themenschwerpunkten sollen weitere Akteure hinzugezogen werden. Beispielhaft sind hier zu nennen:

 

  • weitere Vertreter/innen aus den themenentsprechenden Ausschüssen
  • Vertreter/innen aus den entsprechenden Fachbereichen der Verwaltung
  • Schulleitungen bzw. Schulformsprecher/innen
  • Vertreter/innen der Unteren bzw. Oberen Schulaufsicht
  • Vertreter der Schülerschaft / Lehrerschaft / Elternschaft und Schulpflegschaft
  • Vertreter/innen des (Schwimm-)Vereinssports

 

Darüber hinaus kann ebenfalls abhängig vom Schwerpunktthema auf externe Expertise zurückgegriffen werden.

 

 

  1. Sitzungsintervalle

 

Die Sitzungen des interfraktionellen Arbeitskreises finden zunächst einmal pro Quartal statt. Der interfraktionelle Arbeitskreis entscheidet, ob die Sitzungsintervalle in der Folge auf eine Sitzung pro Halbjahr verlängert werden sollen.

 

 

  1. Auftaktsitzung

 

Die Auftaktsitzung soll glichst in der 9. Kalenderwoche 2022 stattfinden. Im Rahmen der Auftaktsitzung sollen insbesondere die Grundzüge der Zusammenarbeit sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der folgenden Sitzungen abgestimmt werden.

  1. Geschäftsführung

 

Die Geschäftsführung wird durch das Büro des Dezernat III im Einvernehmen mit dem/der für Schulen und Bildung zuständige Dezernent/in wahrgenommen. Die Einladung zu den Sitzungen des interfraktionellen Arbeitskreises erfolgt über die Geschäftsführung, die auch die inhaltliche Vorbereitung koordiniert.

 

Über die Sitzungen wird eine Niederschrift gefertigt und den Mitgliedern zugänglich gemacht.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf

Stadtrat

            


Anlagen:
 

Keine