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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stimmt der vorgelegten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) der AöR Entsorgung Herne für die Jahre 2022 bis 2026 zu.
Sachverhalt:
Gem. § 114 a Abs. 7 GO NRW in Verbindung mit § 6 der Unternehmenssatzung der Stadt Herne über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Entsorgung Herne“ in der aktuell gültigen Fassung entscheidet der Verwaltungsrat von Entsorgung Herne über die Inhalte des fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK). Der Verwaltungsrat bedarf dabei der Zustimmung des Rates der Stadt Herne.
Der Verwaltungsrat von Entsorgung Herne hat in seiner Sitzung am 26.11.2021 über die „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026“ beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat der AöR Entsorgung Herne beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Herne die beiliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) für die Jahre 2022 bis 2026.“
Die Fortschreibung für die Jahre 2022 bis 2026 baut auf dem Zielkatalog der letzten Fortschreibung für die Jahre 2017 bis 2021 auf. Im Wesentlichen werden die Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Situation in der Stadt Herne aktualisiert und neue abfallwirtschaftliche Ziele vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen erläutert. Zu erwähnen ist hier insbesondere die stadtweite Einführung der Wertstofftonne im sogenannten Gebietsteilungsmodell ab dem Jahr 2022.
Hinzu kommt die Intensivierung der Nutzung der Biotonne durch verschiedene Angebote, eine Weiterentwicklung der Aufgaben des „Grünen Wertstoffhofes“ mit seinen Angeboten in den Bereichen der Abfallvermeidung, Wiederverwendung und der umweltpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft im Besucherzentrum und eine emissionsfreie Sammlung durch den Einsatz von alternativen Antrieben im gesamten Fuhrpark von Entsorgung Herne.
Andere wesentliche Konzeptbausteine, wie z. B. das Thema Entsorgungssicherheit für die zu beseitigenden Siedlungsabfälle, wurden auf den EKOCity Abfallwirtschaftsverband übertragen, der ein eigenes Abfallwirtschaftskonzept erarbeitet und fortschreibt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026“.
Der Oberbürgermeister Entsorgung Herne
in Vertretung
Friedrichs Tschöke
Stadtrat Vorstand
Anlage:
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2021_12_02_AWK Fortschreibung 2022-2026 (12154 KB) |