|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfrage: Shamrockparkplatz | 2022/0140 | ||||
Ö 2 | Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen 2022 am 1./2. Juni 2022 in Essen | 2022/0003 | ||||
Ö 3 | Dezernatsübergreifende Verlagerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vom Fachbereich 43 - Gesundheitsmanagement in den Fachbereich 12 - Personal und Zentraler Service | 2021/1328 | ||||
Ö 4 | Geänderte Fassung der Grundsätzlichen Regelungen für die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) | 2022/0038 | ||||
Ö 5 | EKOCity Abfallwirtschaftsverband - Organbesetzung: Verbandsrat/Verbandsversammlung | 2022/0088 | ||||
Ö 6 | Bericht der Verwaltung zum Prüfauftrag zur Einführung der Doppelstrategie "Chancen bieten - Grenzen setzen" (Vorlage 2021/0832) | 2022/0072 | ||||
Ö 7 | Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises zum Thema "Schwimmen lernen in Herne" hier: Vorschlag zur Ausgestaltung | 2022/0132 | ||||
Ö 8 | Einrichtung eines Bildungsganges gem. Anlage A APO-BK in Teilzeitform am Mulvany Berufskolleg Herne, Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der Stadt Herne mit Wirtschaftsgymnasium, der zum Abschluss "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" und "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" führt | 2022/0017 | ||||
Ö 9 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln | 2022/0029 | ||||
Ö 10 | Zusage der Stadt Herne zur Zusicherung der dauerhaften Finanzierung von Personalstellen "Fachkräfte der Schulsozialarbeit" | 2021/1262 | ||||
Ö 11 | Stadt Herne wird Host Town im Rahmen der Special Olympic World Games 2023 in Berlin | 2022/0101 | ||||
Ö 12 | Benennung/Bestellung eines ordentlichen Mitgliedes/Vorstandsmitgliedes für die Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. | 2022/0013 | ||||
Ö 13 | Charta Faire Metropole Ruhr | 2021/1326 | ||||
Ö 14 | Geodatenstrategie für die Stadt Herne | 2022/0011 | ||||
Ö 15 | Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2022 bis 2026 | 2021/1309 | ||||
Ö 16 | Antrag: Umbesetzung von Ausschüssen | 2022/0139 | ||||
Ö 17 | Antrag: Badeschiff am Rhein-Herne-Kanal | 2022/0130 | ||||
Ö 18 | Antrag: Fußverkehrs-Check 2022 | 2022/0134 | ||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 19.1 | Anfrage: Kampagne Herne mit Respekt | 2022/0114 | ||||
Ö 19.2 | Anfrage: Ergebnis der Stadt Herne beim Smart City Index | 2022/0113 | ||||
Ö 19.3 | Anfrage: Stadtmagazin "inherne" | 2022/0128 | ||||
Ö 19.4 | Anfrage: Schäden aufgrund Schadstoff- und Abbruchuntersuchung im Hallenbad Eickel | 2022/0137 | ||||
Ö 19.5 | Anfrage: Neubau von Schul-/Lehrschwimmbecken | 2022/0115 | ||||
Ö 19.6 | Anfrage: Versorgungssicherheit in Herne | 2022/0121 | ||||
Ö 19.7 | Anfrage: Strom / Gaspreisentwicklung für die in die Grundversorgung fallenden Herner Haushalte / Kommunal genutzte Immobilien | 2022/0062 | ||||
Ö 19.8 | Anfrage: Initiative #Stadtretter | 2022/0129 | ||||
Ö 19.9 | Anfrage: Baustelle am Rhein-Herne-Kanal; Sperrung für Radfahrer und Fußgänger | 2022/0116 | ||||
Ö 19.10 | Anfrage: Personalsituation bei der entsorgung herne | 2022/0117 | ||||
Ö 19.11 | Anfrage: Kommunale Stromausfallvorsorge | 2022/0006 | ||||
15.02.2022 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 19.11 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: Die Energiewende verursacht einen umfassenden Umbau des Stromversorgungssystems. Dazu gehört der schrittweise Ersatz großer, stetig der Nachfrage anpassbarer zentraler Stromerzeuger (konventionelle Kraftwerke) durch viele dezentrale Stromerzeuger, deren Produktion der Verfügbarkeit von Wind und Sonne unterliegt.
Als eine Folge dieser Entwicklung steigt die Instabilität des Netzes dramatisch an. Das führte bislang deswegen nicht zu großflächigen Abschaltungen (Brownouts) oder großflächigen automatischen Abwürfen (Blackouts), weil die Netzbetreiber in Zusammenarbeit mit den Versorgern in bisher nie dagewesenem Ausmaß ein aktives und vorbeugendes Netzmanagement betreiben.
Auf Dauer wird das jedoch nicht verhindern, dass es trotzdem zu großflächigen Blackouts oder Brownouts kommen kann. Mit jeder Windkraftanlage und jeder Photovoltaikanlage steigt dafür die Wahrscheinlichkeit.
Am 8. Januar 2021 war es fast soweit. Fast wäre es dunkel geworden in Europa. Für eine Stunde stand die Stromversorgung kurz vor dem Blackout. Eine Frequenzabweichung im Südosten der EU hatte die europäischen Netzbetreiber an ihre Grenzen gebracht: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/handelsblatt-energie-gipfel-kurz-vor-blackout-europas-stromnetz-waere-im-januar-fast-zusammengebrochen/26820168.html
Unabhängig davon gibt es noch weitere Gefahren für die Stabilität unseres Stromnetzes. Zu diesen gehören beispielsweise Cyberangriffe, menschliches Versagen, Sonnenstürme usw.
So fern und unwahrscheinlich diese potenziellen Fälle auch erscheinen mögen, bleiben sie doch real möglich und ihre Auswirkungen wären bei der weit fortgeschrittenen Elektrifizierung unserer Lebenswelt verheerend.
Die damit verbundenen Gefahren sind auch der Bundespolitik bekannt. Daher erstellte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages schon im Jahr 2011 einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“.
Der Bericht zeigt in aller Deutlichkeit die gewaltigen Herausforderungen im Zusammengang mit unserer Stromversorgung und blieb von der Öffentlichkeit dennoch weitgehend unbeachtet. Ebenso unterblieb die Übung eines Ernstfalles.
Ohne die im oben genannten Bericht aufgeführten Gefahren und Phänomene im Detail alle aufzählen zu wollen, lässt sich summarisch feststellen, dass ein flächendeckender Blackout/Brownout immer wahrscheinlicher wird. Mit dramatischen Folgen:
Sofortige Folgen: • Es erlöschen alle Verkehrsampeln und Leiteinrichtungen, was massenhafte Unfälle nach sich ziehen wird. • Menschen stecken in Aufzügen fest. • Züge würden auf freier Strecke und in Tunneln stoppen. Ebenso geschieht es mit U-Bahnen und Straßenbahnen. • Elektrische Beleuchtung erlischt. Straßen und Gebäude sind nachts völlig dunkel. Es könnte bereits zu ersten Plünderungen kommen. • Fernseher und Radios verstummen, was verhindert, dass die Bevölkerung umfassend informiert werden kann. • Zur Funktion der Kommunikationsnetze sagt die Broschüre „Stromausfall“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: „Im Fall eines Stromausfalls wird mit einigen Stunden Verzögerung das Telefon-Festnetz nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Mobilfunknetze sind zum Teil nicht notstromversorgt.“ • Mit dem Ausfall der Telekommunikation bricht auch das Internet zusammen; Rettungsdienste können nicht mehr verständigt werden. • Weder mit dem Elektroherd noch mit der Mikrowelle können Speisen zubereitet werden. • Die Umwälzpumpen der Heizungen haben ihren Dienst eingestellt, weshalb es in den Wohnungen kalt wird. • Tankstellen können keinen Kraftstoff mehr abgeben; Aufladen von Elektroautos und E-Bikes ist unmöglich. • In den Supermärkten und vielen anderen Geschäften muss der Verkauf eingestellt werden, weil Scanner und Registrierkassen außer Funktion sind. • An Geldautomaten kann kein Geld mehr abgehoben werden.
Folgen nach zwei bis drei Tagen: • ÖPNV und Individualverkehr sind zum Erliegen gekommen. • In vielen Orten wird das Trinkwasser knapp. Das Leitungswassernetz wird abgestellt werden müssen. Baden und Duschen nicht mehr möglich. • Krankenhäuser können wegen des Ausfalls der Trinkwasserversorgung ihren Betrieb nur noch bedingt aufrechterhalten – auch wegen Ausgehens von Kraftstoff für die Notstromaggregate. • Die 4.800 Trinkwassernotbrunnen in Deutschland sind mit der Versorgung von im Durchschnitt jeweils mehr als 10.000 Menschen völlig überlastet. • Die Entsorgung von Abwasser und Fäkalien funktioniert vielerorts nicht mehr. • Lebensmittel werden knapp. Die letzten funktionierenden Kühlketten fallen aus. • Fast alle Arztpraxen, Apotheken oder Dialysezentren sind ohne Strom nicht arbeitsfähig. • Die Aufbewahrung von Verstorbenen in Kühlräumen ist ausgeschlossen.
Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
Das Kommunale Krisenmanagement (KKM) und der Katastrophenschutz der Feuerwehr beschäftigen sich seit langer Zeit mit Großeinsatzlagen oder Katastrophen wie beispielsweise Sturm, Überflutung und dem technischen Versagen einzelner Komponenten des Energienetzes.
Die Gesamtnetzstabilität obliegt nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EWG) den Energienetzbetreibern aller Netzebenen. Diese halten bislang die in der Anfrage beschriebenen schwerwiegenden Störungen des Energienetzes für wenig wahrscheinlich. Ein langanhaltender großflächiger Stromausfall kann aber theoretisch zu einem öffentlichen Notstand führen, der ggf. zu einer Großeinsatzlage oder Katastrophe i.S.d. Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) eskalieren könnte.
Beim Eintritt eines derartigen Ereignisses ist es daher wichtig, dass das Kommunale Krisenmanagement in ausreichendem Maße handlungsfähig bleibt, damit durch die Stadtverwaltung die Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr im Krisenfall nach § 4 Abs. 2 BHKG erfüllt werden können.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist die Stadt aber grundsätzlich nicht für den Ersatz aller wegfallenden Versorgungsressourcen verantwortlich. Vielmehr hat sie die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifen und dazu insbesondere die Handlungsfähigkeit der eigenen Verwaltung aufrecht zu erhalten. Dies gilt besonders für das Krisenmanagement an sich, aber auch für andere zwingend aufrecht zu erhaltende (kritische) Verwaltungsaufgaben.
Aus diesem Grunde wurde im Oktober 2014 unter Vorbereitung und Beobachtung des Instituts der Feuerwehr NRW und eines unabhängigen Beraters mit dem Krisenstab der Stadt eine Übung durchgeführt, deren Gegenstand ein länger andauernder Stromausfall war. Lokale und zeitlich begrenzte Stromausfälle waren außerdem bereits Gegenstand einer Übung des Krisenstabes im Jahre 2007.
Weitere Übungen im Rahmen des KKM sind z. Zt. u.a. auch wegen der pandemiebedingten Einschränkungen nicht geplant und terminiert, werden aber nach Beendigung der Pandemie wiederaufgenommen.
Bis dahin wird durch das KKM geprüft, inwieweit die bislang in Herne getroffenen Maßnahmen zur Krisenbewältigung der im Juli 2021 vom Ministerium des Innern NRW veröffentlichten Handlungshilfe „Krisenmanagement ohne Strom“ entsprechen, die sich speziell mit der Handlungsfähigkeit kommunaler Behörden bei langanhaltenden großflächigen Stromausfällen beschäftigt.
Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit wurden bisher u.a.
- verschiedene Verwaltungs- und Feuerwehrgebäude mit Netzersatzanlagen und externen Einspeisungsmöglichkeiten für Notstrom versehen,
- Kommunikationsmöglichkeiten über verschiedene Handynetze und Mobilfunkanbieter, drahtlose Datenübertragungen, Funk und Satellitentelefonie geschaffen,
- Möglichkeiten zur mobilen Datenverarbeitung für das Melde- und Berichtswesen eingerichtet,
- Notfallpläne und Alarmierungslisten erarbeitet und
- Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers und des Netzbetreibers als ereignisbezogene Mitglieder in den städtischen Krisenstab berufen.
Der haushaltsrechtliche Bedarf für diese Maßnahmen wurde und wird dabei i.d.R. aus den Haushaltsmitteln der jeweils betroffenen Fachbereiche gedeckt.
Eine Periodisierung der Übungen speziell zu Stromausfällen ist bislang nicht vorgesehen, da dieses Szenario lediglich einen Teil der theoretisch möglichen Krisenszenarien darstellt.
|
||||||
Ö 19.12 | Anfrage: Vorhandene / funktionierende Schutzbunker für die Bürger der Stadt Herne | 2022/0086 | ||||
Ö 20 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 1 | Erwerb eines Grundstücks Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 27, Flurstücke 335 und 587 (teilweise) – Dorstener Straße/Wasserstraße | |||||
N 2 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 2.1 | Anfrage: Situation bei der Herner Sparkasse | |||||
N 2.2 | Anfrage: Verfügbarkeit von Grundstücken | |||||
N 3 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||