Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 27.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtentwässerung Herne" hier: Erlass der Unternehmenssatzung
Enthält Anlagen
2007/0169  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Gründung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ)
Enthält Anlagen
2007/0116  
Ö 3  
Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Geschäftsführerangelegenheiten
2007/0162  
Ö 4  
last mile logistik netzwerk gmbh, Institut für Logistik, Informationstechnologie und Verkehr in Ballungsräumen GmbH - Organbesetzung: Gesellschafterversammlung
2007/0196  
Ö 5  
Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH): Besetzung des Aufsichtsrates
2007/0197  
Ö 6  
ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) - Organbesetzung: Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung
2007/0198  
Ö 7  
Stadtmarketing Herne GmbH: Abtretung von Geschäftsanteilen/Neuaufnahme von Gesellschaftern und Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH: Abtretung von Geschäftsanteilen
2007/0215  
Ö 8  
Leitrahmen der Stadtentwicklung
2006/0670  
Ö 9  
Nahversorgungskonzept 2006
2006/0679  
Ö 10  
Regionale Zusammenarbeit im Mittleren Ruhrgebiet
Enthält Anlagen
2007/0074  
Ö 11  
Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne
Enthält Anlagen
2007/0189  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:

 

 

 

I             Verständnis von Integration

 

Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.

 

Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.

 

In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen        Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.

 

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am    gesellschaftlichen Leben. 

 

Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am   gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.

 

Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.

 

Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten        Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.

 

 

 

II              Grundsätze der kommunalen Integrationsarbeit   

 

 

Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.

 

Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig. 

 

Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations-     prozesses. 

 

Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.

 

Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.

 

Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

 

Alle integrationsrelevanten städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch anzulegen.

 

 

 

III         Ziele der Integrationsarbeit

 

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.

 

Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Ziel ist es,  die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.

 

Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.

 

Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.

 

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.

 

 

   
    15.03.2007 - Integrationsrat
    Ö 1 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:

 

 

 

I             Verständnis von Integration

 

Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.

 

Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.

 

In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen        Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.

 

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am    gesellschaftlichen Leben. 

 

Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am   gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.

 

Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.

 

Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten        Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.

 

 

 

II              Grundsätze der kommunalen Integrationsarbeit   

 

 

Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.

 

Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig. 

 

Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations-     prozesses. 

 

Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.

 

Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.

 

Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

 

Alle integrationsrelevanten städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch anzulegen.

 

 

 

III         Ziele der Integrationsarbeit

 

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.

 

Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Ziel ist es,  die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.

 

Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.

 

Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.

 

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

-

Enthaltung:

-

 

   
    20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 10 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:

 

I           Verständnis von Integration

 

Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.

 

Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.

 

In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen        Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.

 

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am    gesellschaftlichen Leben. 

 

Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am   gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.

 

Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.

 

Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten        Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.

 

 

 

II          Grundsätze der kommunalen Integrationsarbeit

 

 

Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.

 

Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig. 

 

Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations-     prozesses. 

 

Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.

 

Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.

 

Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

 

Alle integrationsrelevanten städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch anzulegen.

 

 

 

III         Ziele der Integrationsarbeit

 

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.

 

Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Ziel ist es,  die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.

 

Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.

 

Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.

 

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

   
    27.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 11 - beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Herr Stadtverordneter Nierstenhöfer stellt für die AL-Fraktion einen Änderungsantrag zu den im Sachverhalt genannten Handlungsfeldern.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck weist ihn darauf hin, dass nur zum Beschlussvorschlag Änderungsanträge gestellt werden können, nicht zur Begründung.

 

Herr Stadtverordneter Nierstenhöfer zieht daraufhin seinen Antrag zurück.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:

 

I           Verständnis von Integration

 

Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.

 

Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.

 

In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen        Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.

 

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am    gesellschaftlichen Leben. 

 

Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am   gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.

 

Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.

 

Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten        Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.

 

II          Grundsätze der kommunalen Integrationsarbeit

 

Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.

 

Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig. 

 

Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations-     prozesses. 

 

Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.

 

Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.

 

Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

 

Alle integrationsrelevanten städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch anzulegen.

 

III         Ziele der Integrationsarbeit

 

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.

 

Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Ziel ist es,  die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.

 

Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.

 

Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.

 

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.

 

Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

61

dagegen:

  3

Enthaltung:

 --

 

Ö 12  
Enthält Anlagen
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
Ö 13  
Neufeststetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne einschließlich Brandschaugebührensatzung
Enthält Anlagen
2007/0173  
Ö 14  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991
Enthält Anlagen
2007/0082  
Ö 15  
Übertragung der Aufgabe `Vereinfachte Umlegung` zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss
2007/0088  
Ö 16  
Bestellung des Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss (Wiederbestellung nach Ende der Amtszeit)
2007/0098  
Ö 17  
Resolution gegen die Gesamtschulpolitik der Landesregierung - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Bündnis 90/Die GRÜNEN Herne vom 15.03.2007 -
2007/0218  
Ö 18  
Enthält Anlagen
Einrichtung einer 3. Eingangsklasse an der katholischen Grundschule an der Bergstraße im Schuljahr 2007/2008 - Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2007 -
2007/0217  
Ö 19  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 20  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) - Geschäftsführungsangelegenheit      
N 2     Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 3     Veräußerung eines Grundstücks im Lerchenweg      
N 4     Veräußerung eines Grundstücks im Bereich der Baukauer Straße      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten