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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtentwässerung Herne" hier: Erlass der Unternehmenssatzung  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 27.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2007/0169 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Anstalt des öffentlichen Rechts "Stadtentwässerung Herne"
hier: Erlass der Unternehmenssatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr HaslerAktenzeichen:AöR-Satzung Stadtentwässerung Herne
Federführend:Stabsstelle Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Stegemann, Vera
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Stadtverordnete Jung stellt für die AL-Fraktion einen Änderungsantrag, mit dem Formulierungen in der Unternehmenssatzung

Frau Stadtverordnete Jung stellt für die AL-Fraktion einen Änderungsantrag, mit dem Formulierungen in der Unternehmenssatzung abgeändert werden sollen. Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass der Beschluss gefasst sei, und der Rat diesen nun genehmigen oder nicht genehmigen könne. Änderungsbeschlüsse können nicht mehr gefasst werden.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Abänderung der Ziffer I. 2. a) des Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2005 (Vorlage Nr. 2005/0852):

 

Für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtentwässerung Herne“ wird die als Anlage beigefügte Unternehmenssatzung erlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

59

dagegen:

  5

Enthaltung:

 --