|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Stadtverordnete Jung stellt für die AL-Fraktion einen Änderungsantrag, mit dem Formulierungen in der Unternehmenssatzung abgeändert werden sollen. Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass der Beschluss gefasst sei, und der Rat diesen nun genehmigen oder nicht genehmigen könne. Änderungsbeschlüsse können nicht mehr gefasst werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Abänderung der Ziffer I. 2. a) des Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2005 (Vorlage Nr. 2005/0852):
Für die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Stadtentwässerung Herne“ wird die als Anlage
beigefügte Unternehmenssatzung erlassen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
59 |
dagegen: |
5 |
Enthaltung: |
-- |