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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Abänderung der Ziffer I. 2. a) des Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2005 (Vorlage Nr. 2005/0852):
Für die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Stadtentwässerung Herne“ wird die als Anlage beigefügte
Unternehmenssatzung erlassen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Entscheidung über die Umsetzung des „Kooperationsmodells“ mit einem privaten Partner im Bereich der Abwasserentsorgung hat der Rat der Stadt Herne am 13. Dezember 2005 u.a. die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Stadtentwässerung Herne“ und den Erlass einer Satzung über die AöR beschlossen. Als Kooperationspartner wurde im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens die Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG (WVH) ermittelt.
Bereits im Dezember 2005 nach Beschlussfassung des Rates der Stadt wurde Kontakt mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Arnsberg aufgenommen mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Abstimmung über das notwendige Anzeige- und Genehmigungsverfahren.
Als Zwischenergebnis ist im März 2006 eine Themenliste seitens der Bezirksregierung mit zu klärenden Fragestellungen erstellt worden, die anschließend durch schriftliche Stellungnahmen bzw. nach vorbereiteten Gesprächen der Stadt mit der Kommunalaufsicht abgearbeitet wurden.
Im August 2006 wurden im Rahmen einer Gesprächsrunde bei der Kommunalaufsicht die möglichen Problempunkte im Hinblick auf die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Kooperationsmodells erörtert. Die in diesem Zusammenhang seitens der Kommunalaufsicht ergangenen Hinweise wurden anschließend intensiv geprüft. In enger Abstimmung mit dem zukünftigen Kooperationspartner wurden die erforderlichen Änderungen und Ergänzungen in die Vertragsentwürfe und den Entwurf der AöR-Satzung, die zusammen mit dem verbindlichen Angebot der WVH Gegenstand der Beschlussfassung im Rat der Stadt am 13. Dezember 2005 waren, eingearbeitet und der Kommunalaufsicht übersandt.
Im Rahmen eines
Erörterungstermins im Januar 2007 hat die Kommunalaufsicht in Arnsberg letzte
klärende Stellungnahmen und Konkretisierungen gefordert. Diese sind der
Bezirksregierung am 06. Februar 2007 übermittelt worden.
Ebenfalls im Februar 2007
ist dann gegenüber der Kommunalaufsicht die formelle Anzeige nach § 115 GO NRW
erfolgt. Parallel zur Anzeige sollen deshalb die im Konsultationsverfahren mit
der Bezirksregierung notwendig gewordenen Anpassungen der Satzung der AöR
vorgenommen werden. Die Änderungen sind in der Regel redaktioneller Natur bzw.
im Grundlagenbeschluss des Rates aus Dezember 2005 bereits aufgezeigt worden.
Die neu gefasste Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Abweichungen der neuen Unternehmenssatzung gegenüber der vom Rat der Stadt am 13. Dezember 2005 beschlossenen Satzung können der Synopse in Anlage 2 entnommen werden. Anlage 3 beinhaltet die Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen und Ergänzungen.
Aufgrund der
Sitzungsabfolge der bürgerschaftlichen Gremien im März 2007 müssen deshalb die
Satzungsänderungen mit Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 2 GO
NRW beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
Schiereck
Anlagen:
Anlage 1: Unternehmenssatzung
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Änderungen gegenüber dem Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2005
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Unternehmenssatzung (58 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Synopse (101 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Änderungen gegenüber dem Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2005 (35 KB) | ![]() |