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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0082  

Betreff: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Klimek, 2966
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
14.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

                   -                                                          

                     -          

                     -

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt:
Die Satzung der Stadt Herne über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII – Sodingen – in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII – Sodingen – in der Stadt Herne vom 21.03.1991, wird aufgehoben.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08.07.1986 das Gebiet, das im Norden weitgehend durch die nördliche Bebauung der Straße Im Uhlenbruch, der Kantstraße und der Mont-Cenis-Straße, der westlichen Bebauung der Kirchstraße und durch die Widumer Straße, im Osten durch die Sodinger Straße, im Süden weiter durch die Sodinger Straße und die westliche und südliche Bebauung der Mont-Cenis-Straße - ohne die Schulgebäude - und im Westen durch den Hölkeskampring begrenzt wird, im vereinfachten Verfahren als förmliches Sanierungsgebiet festgelegt.

 

In seiner Sitzung am 21.03.1991 hat der Rat der Stadt für den Neubau der Fortbildungsakademie des Innenministers die nördliche Bebauung der Kantstraße und der Mont-Cenis-Straße und die westliche Bebauung der Kirchstraße in das zeitgleich neu festgelegte Sanierungsgebiet Herne XII/1 “Sodingen”, übertragen. Der - neue -  Bereich Herne XII – Sodingen - ist im Plan zur Satzung durch die “Plangebietsgrenze” umschrieben.

 

1985 legte die Verwaltung den Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchungen Herne-Sodingen vor. Hierin wurde klar festgestellt, dass der Bereich des Stadtkerns Sodingen einer intensiven Verbesserung des öffentlichen und privaten Wohnumfeldes einschließlich des verkehrsberuhigenden Umbaus von Straßen sowie der Ergänzung und Neuanlage von Straßengrün, öffentlichen Grünflächen und privaten Hof- und Grünflächen bedarf. Die Umsetzung erster Maßnahmen begann 1987.

 

Im Wesentlichen wurden

-          drei Straßenbereiche umgestaltet,

-          sieben größere Spielbereiche aufgewertet,

-          ein Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Zechenbahn hergerichtet,

-          Investitionshilfen an Privateigentümer für Fassaden- und Hofgestaltungsmaßnahmen gewährt und

-          als letzte realisierte Einzelmaßnahme zum Abschluss des Programms der “Platz Vor Ort” umgestaltet.

 

Insgesamt konnten damit die erkannten städtebaulichen Mängel behoben werden.

Die Wirkung der Maßnahmen wurde noch deutlich verstärkt durch die Neugestaltung der Mitte Sodingens mit der Realisierung der Fortbildungsakademie, des Geschäfts- und Bürohauses und der ergänzenden Wohnbebauung im Sanierungsgebiet Herne XII/1 – Sodingen - .

 

Die Baumaßnahmen wurden 2004 abgeschlossen, die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis 2005 anerkannt.

 

Damit ist das Fortbestehen der Satzung Herne XII – Sodingen – nicht mehr erforderlich, deswegen ist das Aufhebungsverfahren durchzuführen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Aufhebungssatzung mit Gebietskarte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung (3160 KB) PDF-Dokument (896 KB)