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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne bestellt gemäß § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), und §§ 3-13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2005, mit Wirkung zum 12. Mai 2007 zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses:
Herrn
Ersten Beigeordneten Dr. Klemens Kreul
Kalkstr. 12
45359 Essen
Sachverhalt:
Die Bestellung von Fachmitgliedern des
Umlegungsausschusses erfolgt nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches (DVO zum BauGB) jeweils für die Dauer von fünf Jahren.
Herr Dr. Kreul ist seit dem
12. Mai 1987 Vorsitzender dieses Ausschusses, so dass seine wiederholte
Bestellung bestimmungsgemäß am 11. Mai 2007 endet.
Um eine kontinuierliche
Bearbeitung der eingeleiteten Verfahren zu gewährleisten, wird die erneute
Wiederbestellung vorgeschlagen.
Herr Dr. Kreul ist
einverstanden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven