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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | 2007-0116_A1_GV-ETZ-Änderung (40 KB) |
Herr Stadtdirektor Bornfelder weist auf die bereits vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen der Verwaltung hin (Anlage).
Als Gründungsgeschäftsführer soll zunächst Herr Adams (WHE) eingesetzt werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt beschließt:
I. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird die Weisung erteilt, die Gründung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ) mit einem Stammkapital in Höhe von € 25.000,-- als 100 %-ige Tochtergesellschaft der WHE zu beschließen.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der ETZ GmbH ist als Anlage beigefügt.
II. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird die Weisung erteilt,
- Herrn Oberbürgermeister Horst Schiereck*
- Herrn Stadtverordneten Martin Kortmann
- Herrn Stadtverordneten Albert Okoniewski
- Herrn Stadtverordneten Dirk Gleba
- Herrn Stadtverordneten Detlef Rocks
- Herrn Bürgermeister Ingo Bontempi
als Vertreter der Gesellschafterversammlung der ETZ Betriebs GmbH zu benennen.
* Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r gemäß § 113 Abs. 2 GO NW
Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der/die benannte Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Benennung als Vertreter/in der Stadt.
III. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) wird die Weisung erteilt,
Herrn Karl-Heinz Adams
als Geschäftsführer/in der ETZ Betriebs GmbH zu benennen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig |
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