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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
21.652,27€ (2007) |
051.672.000.5 |
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18.783,01€ (2008) |
051.672.000.5 |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne
beschließt die Neufassung der Kooperationsvereinbarung zur strukturpolitischen
Zusammenarbeit im mittleren Ruhrgebiet (Anlage 1) und stimmt dem Vorschlag zur
Finanzierung gemeinsamer regionaler Vorhaben zu (Anlage 2).
2. Der Rat der Stadt Herne
beschließt die Neufassung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städte
Bochum, Hattingen, Herne und Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises im Rahmen der
arbeitsmarktpolitischen Programme des Landes NRW und der Europäischen Union
(Anlage 3).
Sachverhalt:
Die seit 1994 in der Region Mittleres Ruhrgebiet bestehende Kooperationsvereinbarung wurde durch die parlamentarischen Gremien der Region Mittleres Ruhrgebiet zum 31.12.2006 vorsorglich gekündigt, um der zwischenzeitlich drohenden finanziellen Mehrbelastung im Falle eines Rückzugs des Landes aus der Förderung der Regionalagenturen zu entgehen (siehe auch Ratsbeschluss der Stadt Herne vom 13.06.2006, Vorlage-Nr. 2006/0364). Die Aufgaben und die Finanzierung der 1990 gegründeten Regionalagentur waren erst 2005 im Zuge der Neuorientierung der regionalen Strukturpolitik nach Zusammenschluss des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums NW zusammen mit weiteren Punkten im Regionalen Kooperationsvertrag neu geregelt worden.
Nach der letzten Landtagswahl wurden das Wirtschafts- und Arbeitministerium jedoch wieder getrennt. Die regionale Strukturpolitik des Landes wurde im Zusammenhang mit dem Ziel 2-Nachfolgeprogramm neu geordnet, die Anforderungen des Landes an die Form der Zusammenarbeit durch das MWME weitgehend zurückgenommen. Auf der anderen Seite steht inzwischen fest, dass die Regionalagenturen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik des Landes weiterhin vom MAGS – in allerdings geringerem Umfang – auch künftig finanziell unterstützt werden und entsprechend den Vorgaben des MAGS Aufgaben übernehmen sollen.
Der Politikwechsel erfordert nun eine Anpassung der bisherigen Kooperationsverein-barungen. Zum einen wird in einem neuen, auf wesentliche Eckpunkte reduzierten, damit wahrscheinlich seltener korrekturbedürftigen Vertrag vereinbart, auf wirtschaftlichem Gebiet auch künftig zu kooperieren. Die beteiligten Städte (Bochum, Hattingen, Herne und Witten) und der Ennepe-Ruhr-Kreis haben ihr Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit bekundet. Zum anderen werden in einem jetzt wieder separaten Vertrag die Angelegenheiten der Regionalagentur, d. h. deren Aufgaben und Finanzierung, neu geregelt. Damit tritt die alte Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei Maßnahmen nach den Bestimmungen der Europäischen Fonds (EFRE und ESF) von 1990 endgültig außer Kraft.
Die Zahl der zu 80 % vom Land geförderten Stellen der Regionalagentur verringert sich ab dem 01.07.2007 von 3 auf 2, entsprechend sinken die anteiligen Finanzierungskosten der Stadt laut regionalem Finanzierungsschlüssel von bisher 23.828€ auf 21.652€ im Jahr 2007 und im Jahr 2008 auf 18.783€. Da sich der bisher verwendete Finanzierungsschlüssel zur Aufteilung der Kosten gemeinsamer regionaler Vorhaben auf die vier Städte bewährt hat, soll an ihm festgehalten werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Peter Bornfelder
(Stadtdirektor)
Anlagen:
-Kooperationsvereinbarung zur strukturpolitischen Zusammenarbeit im mittleren Ruhrgebiet
-Verteilungsschlüssel für Kosten gemeinsamer regionaler Vorhaben
-Vereinbarung über die
Zusammenarbeit im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Programme
Anlagen: