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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,
als Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) in den Aufsichtsrat der GBH zu wählen.
Die Wahl des Vertreters gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet ein/eine Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder dem Amt, das zur Wahl geführt hat, aus, so endet seine/ihre Wahl als Vertreter/in der Stadt.
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der GBH besteht der Aufsichtsrat aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem beratenden Mitglied. Lt. Absatz 3 Buchstabe i) der Vorschrift gehört dem Aufsichtsrat der GBH u. a. ein/e Vertreter/in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft an.
Mit Ratsbeschluss vom 08.11.2004 (Vorlage-Nr. 2004/0601) ist Herr Diplom-Volkswirt Karl-Heinz Adams als Geschäftsführer der WFG in den Aufsichtsrat der GBH durch die Gesellschafterversammlung der GBH gewählt worden.
Herr Diplom-Volkswirt Karl-Heinz Adams wurde von dem Amt des Geschäftsführers zum 28.02.2007 abberufen und Herr Dr. Joachim Grollmann ab dem 01.03.2007 zum neuen Geschäftsführer der WFG bestellt. Somit ist Herr Dr. Grollmann in den Aufsichtsrat der GBH zu wählen.
Der Termin der Gesellschafterversammlung stand bei Vorlagenerstellung noch nicht fest.
Aus zeitlichen Gründen konnte die Vorberatung durch den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe abweichend von der üblichen Vorgehensweise nicht erfolgen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.