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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
I. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing
Herne GmbH wird die Weisung erteilt,
- der Abtretung eines Anteils der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH an der
Stadtmarketing Herne GmbH im Nennwert von 500,00 € an die Emscher Bauunion
GmbH & Co. KG
und
- der Abtretung eines Anteils der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH an der
Stadtmarketing Herne GmbH im Nennwert von 500,00 € an die Bauunternehmung Jörg
Müller GmbH
sowie
- der Aufnahme der neuen Gesellschafter Emscher Bauunion GmbH & Co. KG
und Bauunternehmung Jörg Müller GmbH
zuzustimmen.
II. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner
Eisenbahn und Hafen GmbH wird die Weisung erteilt,
der Abtretung eines Anteils an der Stadtmarketing Herne GmbH im Nennwert von
500,00 € and der Emscher Bauunion GmbH & Co. KG sowie der Abtretung eines
weiteren Anteils an der Stadtmarketing Herne GmbH an die Bauunternehmung Jörg
Müller GmbH im Nennwert von 500,00 € zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Geschäftsführung der Stadtmarketing Herne GmbH (SMH) ist es gelungen, zwei neue Gesellschafter zu akquirieren. Die Emscher Bauunion GmbH & Co. KG sowie die Bauunternehmung Jörg Müller GmbH haben verbindlich erklärt, je einen Anteil an der SMH zu erwerben. Der Nennwert eines Geschäftsanteils beträgt gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der SMH 500,00 €. Mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils ist gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages der SMH ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € je Geschäftsanteil an die SMH verbunden.
Gemäß der Absprache aus der Gründungsphase der Gesellschaft, sollen sich die städt. Tochtergesellschaften aus der SMH zurückziehen, sobald neue Gesellschafter gewonnen werden können. Gesellschafterin der SMH ist u.a. mit drei Anteilen die defizitäre Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE). In Absprache mit der Geschäftsführung der WHE, will diese zwei Anteile abtreten.
Zu I.
Gemäß § 9 Abs. 1 Zif. 3 des Gesellschaftsvertrages der SMH unterliegt die Aufnahme neuer Gesellschafter sowie die Zustimmung zur Abtretung von Geschäftsanteilen der ausschließlichen Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat die Angelegenheit gemäß § 12 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages vorzuberaten.
Der entsprechende Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung der Gesellschafterversammlung sollen in Umlaufbeschlüssen herbeigeführt werden.
Zu. II.
Wie bereits oben erläutert, ist vorgesehen, dass die WHE zwei Anteile an die bei der SMH neu aufzunehmenden Gesellschafter abtritt. Die WHE wird dann nur noch mit einem Geschäftsanteil an der SMH beteiligt sein.
Gemäß § 12 Abs. 1 Zif. 10 des Gesellschaftsvertrages der WHE unterliegt der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen der ausschließlichen Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat die Angelegenheit gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vorzuberaten.
Der entsprechende Empfehlungsbeschluss des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung der Gesellschafterversammlung sollen ebenfalls in Umlaufbeschlüssen herbeigeführt werden.
Die Abtretung der Geschäftsanteile soll kurzfristig erfolgen. Der Verwaltung ist der Sachverhalt erst am 14. März 2007 zur Kenntnis gelangt, so dass der Rat der Stadt ausnahmsweise ohne eine Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe und im Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss fassen soll.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine