|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Aufgrund des § 8 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2005) wird die Durchführung von Vereinfachten Umlegungsverfahren nach §§ 80 ff BauGB für das Stadtgebiet Herne auf den Umlegungsausschuss übertragen.
2. Der Beschluss des Rates zur Übertragung der Aufgabe „Grenzregelungen auf den Umlegungsausschuss“ vom 31. Mai 1983 (Vorlage Nr. 709/83) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig