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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
XXX |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt das Nahversorgungskonzept 2006 als Handlungskonzept.
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu
entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben mit
nahversorgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkten, die die Verwirklichung der
angestrebten Nahversorgungsstruktur gefährden können, sind abzuwehren.
Sachverhalt:
Die Einzelhandelsumsätze
in Deutschland stagnieren seit Jahren ohne Aussicht auf grundsätzliche
Besserung. Entsprechend ist und bleibt die Investitionstätigkeit in diesem
Sektor trotz der hohen Dynamik im Wesentlichen auf eine Umverteilung
ausgerichtet. Durch den intensiven Wettbewerb nimmt so der Umfang der
Verkaufsflächen unverändert zu. Während die durchschnittliche Flächenleistung
sinkt, werden die Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und
leistungsschwächeren Anbietern immer größer.
Das Phänomen der
Discounter lenkt den Blick darauf, dass der Handel – zumindest in Teilen - auch
ohne die Zentren auskommen kann. Umgekehrt sind diese jedoch mit ihren
vielfältigen Funktionen auf die Präsenz eines (leistungsfähigen)
Handelsangebots angewiesen. Die durch die Standortwahl der Discounter sich zum
Teil wieder ergebende stärkere Verteilung von Angeboten des „täglichen Bedarfs“
in der Fläche erscheint nur auf den ersten Blick als Vorteil. So liegen die
neuen verkehrsgünstigen Standorte meist peripher zu den Siedlungsbereichen, wenn
nicht gar ganz außerhalb, so dass ihre Nahversorgungsfunktion in der
Regel gering ist. Durch die Zunahme der Versorgungsstandorte ergibt sich für
den Bürger auch eine Zunahme der Wege. Für die Qualität einer Nahversorgung
wäre aber ein etwas längerer Weg im Zweifelsfall die bessere Alternative
zu einer Mehrzahl kürzerer.
Durch die starke
Expansion der Lebensmitteldiscounter hat in den vergangenen Jahren eine
erhebliche Verlagerung der frequenzstarken Angebote aus den gewachsenen Lagen
in die verkehrsgünstigeren Randlagen stattgefunden. Dies hat sich in Herne in
nahezu allen Versorgungszentren mit deutlichen Rückgängen von Betrieben,
Verkaufsfläche und Umsätzen niedergeschlagen.
Dieser negative, den
Fortbestand der gewachsenen Zentren immer stärker gefährdende Trend konnte
lediglich – durch große Anstrengungen – in Sodingen und Holthausen gestoppt
werden. Meist liegen aber in den zentralen Lagen, die auch die Discounter nicht
grundsätzlich ablehnen, keine guten Voraussetzungen vor, um wettbewerbsgerechte
Betriebe anzusiedeln bzw. den ansässigen Betrieben die notwendige
betriebswirtschaftliche Optimierung zu ermöglichen. Die engen Nachbarschaften
machen dies schwierig und teuer. Solange ausreichend (kosten)günstigere
Alternativstandorte zur Verfügung stehen, wird dieser Weg daher ungern
beschritten.
Die Gewichte zwischen
zentralen und dezentralen Einzelhandelsstandorten haben sich inzwischen so weit
zu den letzteren hin verschoben, dass der Handlungsbedarf immer größer wird,
will man den Erhalt der Zentren in den Ortsteilen und der verbliebenen
Versorgungslagen in den Wohnquartieren als Ziel nicht aufgeben.
Die begrenzten
Steuerungsmöglichkeiten der Kommune machten es in der Vergangenheit besonders
schwierig, die Standortwahl des nicht großflächigen Einzelhandels zu
beeinflussen. Insbesondere die Lebensmitteldiscounter, die ihr Konzept auch auf
Verkaufsflächen von 700 bzw. 800 m² realisieren können, mussten oft auch an
städtebaulich ungeeigneten Standorten zugelassen werden.
Durch die Novelle des
Baugesetzbuches im Jahre 2004 haben die Kommunen nun ein neues
Steuerungsinstrument an die Hand bekommen, das eine verbesserte Steuerung von
Vorhaben auch im unbeplanten Innenbereich (d.h. außerhalb von Bebauungsplänen)
ermöglicht.
Der Problemdruck auf
der einen Seite, die verbesserte Möglichkeit zur Abwehr städtebaulich
schädlicher Vorhaben auf der anderen Seite, waren Anlass zur Erarbeitung eines
Nahversorgungskonzepts.
1996 wurde den
bürgerschaftlichen Gremien das „Gesamtstädtische Entwicklungs- und
Strukturgutachten des Einzelhandels in Herne“ zur Beratung vorgelegt. Das
Gutachten wurde vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft und Politik
Konzepte zur Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen zu erarbeiten und
vorzulegen. Seitdem wurden verschiedene Empfehlungen des Gutachters umgesetzt, insbesondere die
Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße zu einem weithin beachteten
Boulevard. Nicht in allen Stadtteilen konnten jedoch die angestrebten
Verbesserungen erreicht werden. Zum Teil blieben auch Ziele für die
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung unverbindlich bzw. ohne ausreichende
Präzisierung. Daher wurde im Jahre 2000 eine Fortschreibung des
Einzelhandelsgutachtens mit reduziertem Untersuchungsumfang veranlasst und am
13.11.2001 vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis
genommen. Daraus konnten jedoch nur partielle Handlungsansätze entwickelt
werden.
Vor dem Hintergrund
der in den letzten Jahren gewonnen Erfahrungen und der eingetretenen
Entwicklungen soll nun – etwa 10 Jahre nach der letzten umfassenden
Untersuchung – eine neue Konzeption für die Einzelhandelsentwicklung in Herne
entwickelt werden. Diese soll aus drei Bausteinen bestehen, die den
bürgerschaftlichen Gremien jeweils zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung
vorgelegt werden sollen:
· Nahversorgungskonzept
· Zentrenkonzept
· Konzept für nicht-integrierte Standorte.
Aufgrund des
beschriebenen Problemdrucks und zur möglichst wirkungsvollen Anwendung des
neuen bauplanungsrechtlichen Instrumentariums wurde als erster Baustein das
Nahversorgungskonzept erarbeitet. Zur Erreichung der darin formulierten Ziele
ist es erforderlich, sowohl die Umsetzung der als richtig erkannten Maßnahmen
zu betreiben als auch die Möglichkeiten zur Abwehr zentrenschädlicher
Ansiedlungen auszuschöpfen.
Die Erarbeitung der
beiden anderen Bausteine ist im Laufe des Jahres 2007 vorgesehen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Peter Bornfelder
(Stadtdirektor)
Das Nahversorgungskonzept wurde bereits verschickt.
Die inzwischen bereits wieder eingetretenen Veränderungen im Bestand werden für die Beratung in den Bezirksvertretungen zusammengestellt. Nach Beratung und Beschluss in den bürgerschaftlichen Gremien wird eine aktualisierte Fassung des Nahversorgungskonzepts erstellt werden.