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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0679  

Betreff: Nahversorgungskonzept 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Bleikamp
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
08.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
14.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
15.03.2007 
des Integrationsrates geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
15.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
27.03.2007 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt das Nahversorgungskonzept 2006 als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkten, die die Verwirklichung der angestrebten Nahversorgungsstruktur gefährden können, sind abzuwehren.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Einzelhandelsumsätze in Deutschland stagnieren seit Jahren ohne Aussicht auf grundsätzliche Besserung. Entsprechend ist und bleibt die Investitionstätigkeit in diesem Sektor trotz der hohen Dynamik im Wesentlichen auf eine Umverteilung ausgerichtet. Durch den intensiven Wettbewerb nimmt so der Umfang der Verkaufsflächen unverändert zu. Während die durchschnittliche Flächenleistung sinkt, werden die Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Anbietern immer größer.

 

Das Phänomen der Discounter lenkt den Blick darauf, dass der Handel – zumindest in Teilen - auch ohne die Zentren auskommen kann. Umgekehrt sind diese jedoch mit ihren vielfältigen Funktionen auf die Präsenz eines (leistungsfähigen) Handelsangebots angewiesen. Die durch die Standortwahl der Discounter sich zum Teil wieder ergebende stärkere Verteilung von Angeboten des „täglichen Bedarfs“ in der Fläche erscheint nur auf den ersten Blick als Vorteil. So liegen die neuen verkehrsgünstigen Standorte meist peripher zu den Siedlungsbereichen, wenn nicht gar ganz außerhalb, so dass ihre Nahversorgungsfunktion in der Regel gering ist. Durch die Zunahme der Versorgungsstandorte ergibt sich für den Bürger auch eine Zunahme der Wege. Für die Qualität einer Nahversorgung wäre aber ein etwas längerer Weg im Zweifelsfall die bessere Alternative zu einer Mehrzahl kürzerer.

 

Durch die starke Expansion der Lebensmitteldiscounter hat in den vergangenen Jahren eine erhebliche Verlagerung der frequenzstarken Angebote aus den gewachsenen Lagen in die verkehrsgünstigeren Randlagen stattgefunden. Dies hat sich in Herne in nahezu allen Versorgungszentren mit deutlichen Rückgängen von Betrieben, Verkaufsfläche und Umsätzen niedergeschlagen.

Dieser negative, den Fortbestand der gewachsenen Zentren immer stärker gefährdende Trend konnte lediglich – durch große Anstrengungen – in Sodingen und Holthausen gestoppt werden. Meist liegen aber in den zentralen Lagen, die auch die Discounter nicht grundsätzlich ablehnen, keine guten Voraussetzungen vor, um wettbewerbsgerechte Betriebe anzusiedeln bzw. den ansässigen Betrieben die notwendige betriebswirtschaftliche Optimierung zu ermöglichen. Die engen Nachbarschaften machen dies schwierig und teuer. Solange ausreichend (kosten)günstigere Alternativstandorte zur Verfügung stehen, wird dieser Weg daher ungern beschritten.

 

Die Gewichte zwischen zentralen und dezentralen Einzelhandelsstandorten haben sich inzwischen so weit zu den letzteren hin verschoben, dass der Handlungsbedarf immer größer wird, will man den Erhalt der Zentren in den Ortsteilen und der verbliebenen Versorgungslagen in den Wohnquartieren als Ziel nicht aufgeben.

 

Die begrenzten Steuerungsmöglichkeiten der Kommune machten es in der Vergangenheit besonders schwierig, die Standortwahl des nicht großflächigen Einzelhandels zu beeinflussen. Insbesondere die Lebensmitteldiscounter, die ihr Konzept auch auf Verkaufsflächen von 700 bzw. 800 m² realisieren können, mussten oft auch an städtebaulich ungeeigneten Standorten zugelassen werden.

Durch die Novelle des Baugesetzbuches im Jahre 2004 haben die Kommunen nun ein neues Steuerungsinstrument an die Hand bekommen, das eine verbesserte Steuerung von Vorhaben auch im unbeplanten Innenbereich (d.h. außerhalb von Bebauungsplänen) ermöglicht.

Der Problemdruck auf der einen Seite, die verbesserte Möglichkeit zur Abwehr städtebaulich schädlicher Vorhaben auf der anderen Seite, waren Anlass zur Erarbeitung eines Nahversorgungskonzepts.

 

1996 wurde den bürgerschaftlichen Gremien das „Gesamtstädtische Entwicklungs- und Strukturgutachten des Einzelhandels in Herne“ zur Beratung vorgelegt. Das Gutachten wurde vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, in Arbeitskreisen gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft und Politik Konzepte zur Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen zu erarbeiten und vorzulegen. Seitdem wurden verschiedene Empfehlungen des Gutachters  umgesetzt, insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße zu einem weithin beachteten Boulevard. Nicht in allen Stadtteilen konnten jedoch die angestrebten Verbesserungen erreicht werden. Zum Teil blieben auch Ziele für die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung unverbindlich bzw. ohne ausreichende Präzisierung. Daher wurde im Jahre 2000 eine Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens mit reduziertem Untersuchungsumfang veranlasst und am 13.11.2001 vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen. Daraus konnten jedoch nur partielle Handlungsansätze entwickelt werden.

 

Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren gewonnen Erfahrungen und der eingetretenen Entwicklungen soll nun – etwa 10 Jahre nach der letzten umfassenden Untersuchung – eine neue Konzeption für die Einzelhandelsentwicklung in Herne entwickelt werden. Diese soll aus drei Bausteinen bestehen, die den bürgerschaftlichen Gremien jeweils zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung vorgelegt werden sollen:

 

      · Nahversorgungskonzept

      · Zentrenkonzept

      · Konzept für nicht-integrierte Standorte.

 

Aufgrund des beschriebenen Problemdrucks und zur möglichst wirkungsvollen Anwendung des neuen bauplanungsrechtlichen Instrumentariums wurde als erster Baustein das Nahversorgungskonzept erarbeitet. Zur Erreichung der darin formulierten Ziele ist es erforderlich, sowohl die Umsetzung der als richtig erkannten Maßnahmen zu betreiben als auch die Möglichkeiten zur Abwehr zentrenschädlicher Ansiedlungen auszuschöpfen.

 

Die Erarbeitung der beiden anderen Bausteine ist im Laufe des Jahres 2007 vorgesehen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Peter Bornfelder

(Stadtdirektor)

 

 

Das Nahversorgungskonzept wurde bereits verschickt.

 

Die inzwischen bereits wieder eingetretenen Veränderungen im Bestand werden für die Beratung in den Bezirksvertretungen zusammengestellt. Nach Beratung und Beschluss in den bürgerschaftlichen Gremien wird eine aktualisierte Fassung des Nahversorgungskonzepts erstellt werden.