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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:
I Verständnis
von Integration
Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.
Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.
In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.
Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.
Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.
Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.
Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig.
Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations- prozesses.
Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.
Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.
Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.
Alle integrationsrelevanten
städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch
anzulegen.
Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.
Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Ziel ist es, die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.
Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.
Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.
Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.
Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herne verabschiedete im Juni 2003 die Herner Integrationsoffensive, die das Zusammenleben zwischen deutschen und nichtdeutschen Einwohnerinnen und Einwohnern verbessern soll. Damit verbunden ist ein Paradigmenwechsel, welcher Migrantinnen und Migranten in ihren Potentialen begreift, und nicht wie bisher bei ihren Defiziten ansetzt und sie ausschließlich als Probleme definiert.
Die Herner Integrationsoffensive war verbunden mit Aufträgen an die Verwaltung. U. a. wurde die Erstellung von Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne gefordert. Die Grundlage hierzu wurde bereits vom Rat der Stadt Herne in Form von erklärten Zielvorgaben und Grundsätzen gebildet, die in die Leitlinien einfließen sollten:
- Einwohner und Einwohnerinnen nichtdeutscher Herkunft werden in Herne als gleichberechtigter und legitimer Teil der Gesellschaft anerkannt.
- Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner, soweit deren Ausdruck im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung steht, wird geachtet und respektiert.
- Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine vorrangige Zukunftsaufgabe der Stadtverwaltung.
- In diesem Prozess ist der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen Kulturen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen und freundschaftlichen Miteinanders zu fördern (interkulturelle Orientierung).
II Grundlage
für die Leitlinien
Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben bereits in der Vergangenheit auf ihre Stadt bezogene Leitlinien beschlossen. Mit dem Ziel von diesen bereits abgeschlossenen Prozessen zu partizipieren, wurden Leitlinien für die Stadt Herne entwickelt, wobei eine Anpassung an die Stadt Herne berücksichtigt wurde. Es wurden in erster Linie Konzepte strukturell vergleichbarer Kommunen, wie z. B. Berlin-Mitte, Gelsenkirchen, Oberhausen aber auch Düsseldorf als Diskussionsgrundlage gewählt.
Vom Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen wurde das Konzept „Herne 2015: Leitrahmen der Stadtentwicklung“ erarbeitet. Hierzu wurden Workshops unter Einbeziehung verschiedener Vertreter der Stadt Herne, der Politik und Institutionen durchgeführt. U. a. wurde auch der Schwerpunkt „Integration“ thematisiert. Diese Ergebnisse bzw. Erkenntnisse wurden in die weiteren Leitlinienüberlegungen einbezogen.
Des weiteren bildete das Grundsatzpapier der „Städteregion Ruhr 2030“ zum Handlungsfeld „Aktive stadtregionale Migrationspolitik“ Grundlage für die Entwicklung der Leitlinien.
III Ausblick
– weitere Schritte
Die nunmehr vorliegenden
Leitlinien bilden die Basis für
die Bemühungen der Stadt Herne, die Integration von Migrantinnen und
Migranten zu fördern und zu verbessern. Sie sollen die zukünftigen Ziele und
Handlungsfelder der Integrationspolitik in Herne bestimmen. Durch Projekte und
andere integrationsfördernde Maßnahmen sollen nunmehr diese Ziele umgesetzt
werden. Aus diesem Grund sollen in einem folgenden Schritt die Leitlinien
innerhalb von Herne weiter verbreitet und unter Einbeziehung der Akteure der Integrationsarbeit
ein zukunftsorientierter Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.
Vorrangig sollen folgende Handlungsfelder bearbeitet
werden:
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Sprache
-
Bildung
-
Interkulturelle Öffnung
der Verwaltung
-
Stadtteilorientierte
Förderung der Integration
-
Arbeitspolitik
-
Wohnungspolitik
-
Stadtentwicklung und
-planung
In einem ersten Schritt
wird jeweils eine Bestandsaufnahme aller Maßnahmen zu den einzelnen
Handlungsfeldern erfolgen. Nach einer Bewertung der Maßnahmen ist aus den gewonnenen Erkenntnissen ein
Handlungskatalog zu entwickeln. Ziel ist es, erste Ergebnisse zu den
Handlungsfeldern „Sprache“ und „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung“ bis
Ende 2007 vorzulegen. Zu den bereits benannten Handlungsfeldern können im
weiteren Verlauf des Prozesses weitere
folgen.
Wie in den Leitlinien
bereits formuliert, kommt der Stadt Herne eine Vorbildfunktion im Integrationsprozess
zu. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in einem internen Prozess ein Konzept
zur Interkulturellen Öffnung entwickeln.
Eine regelmäßige Evaluation
der Maßnahmen ist notwendig für einen erfolgreichen und nachhaltigen
Integrationsprozess. Sie bietet eine ständige Qualitätssicherung und
unterstützt so die Planung zukünftiger Maßnahmen. Es werden Wertemaßstäbe
geschaffen, die die Maßnahmen vergleichbar und bewertbar machen und sie bietet eine Grundlage für die
zukünftige Ausrichtung der Integrationsarbeit.
Alle zukünftig geplanten Maßnahmen und Dienstleistungen sind nach den Standards Qualität, Effizienz und Nachhaltigkeit auszurichten.
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen soll durch ein nachvollziehbares Controlling regelmäßig überprüft werden. Als Voraussetzung hierfür hat die grundlegende Datenerhebung zielgruppen- und sozialraumorientiert zu erfolgen.
Die Ergebnisse sind in angemessenen Abständen den politischen Gremien mit dem Ziel der Weiterentwicklung zur Beratung vorzulegen.
Thierhoff
Stadträtin
Anlage:
Bestehende Bausteine der Integrationsoffensive
Anlagen:
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage - bestehende Bausteine der Integrationsoffensive (30 KB) | ![]() |