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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 4 beigefügten Erläuterungen zu den Gebühren-/ Entgeltfestsetzungen für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 41 FSHG NRW
2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung
3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung
4. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Herne
Sachverhalt:
Die Hilfeleistung der Feuerwehr erfolgt
grundsätzlich kostenfrei. Nach dem Feuerschutzhilfegesetz (FSHG NW) kann aber
von einigen gesetzlich näher bezeichneten Dritten, oder bei freiwilligen
Leistungen, ein Kostenersatz verlangt werden („Kann-Gebühren“). Die bisher
einschlägige Entgeltordnung und die Gebührensatzung sind seit dem 1.1.2001 in
Kraft.
In 2000 wurden Gebühren-/ und Entgeltsätze für
mehrere Zeiträume festgelegt, ab 1.1.2001, ab 1.1. 2002 und ab 1.1.2003. Da die
vom Land herausgegebenen Orientierungsdaten seit 2003 lediglich geringe
Steigerungsraten im Bereich Personal- und Sachkosten vorgegeben haben, wurde
zwischenzeitlich auf eine Anpassung der pauschalen Gebühren verzichtet. Da aber
2005 das FSHG novelliert wurde, soll auch die Satzung und die Entgeltordnung
neugefasst werden. Neben redaktionellen Anpassungen, sollen auch die Tarife
verändert werden.
Bei der Neuberechnung der Tarife wurde wieder auf
das auch bei den vorigen Neufassungen angewandte Verfahren der Indizierung mit
den vom Land herausgegebenen Orientierungsdaten zurückgegriffen.
Auf die
Herauslösung des Bereichs „Vorbeugender Brandschutz“ aus der bisherigen Satzung
wird hingewiesen. Dieser Bereich soll zukünftig in einer separaten
„Brandschausatzung“ geregelt werden, in der auch die zukünftigen Gebührentarife
festgelegt sind. Die Trennung dieser besonderen Leistungen wurde vorgenommen,
um auf die sich in diesem Bereich häufiger ergebenden Veränderungen, die aus
der Neufassung von baurechtlichen Vorschriften resultieren (können), zukünftig
flexibler reagieren zu können; die Aufstellung einer entsprechenden Satzung
wird vom Fachbereich Recht ausdrücklich unterstützt.
Die neuen Tarife sollen wieder für drei
Zeitabschnitte (für 2007 –ab 1.4.-, 2008 und ab dem 1.1.2009) beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Nowak)
Anlagen:
1 – 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Herne
2 – Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und für die Gestellung von
Sicherheitswachen
3 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und
sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Herne (Brandschaugebühren-
satzung)
4 - Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen für Leistungen der Feuerwehr
gemäß § 41 FSHG NRW
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Änderungssatzung Gebühren 2007_09 (34 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Entgeltordnung 2007_09 (45 KB) | ![]() |
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3 | öffentlich | Brandschausatzung 2007_09 (25 KB) | |||
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4 | öffentlich | Erläuterungen zu den Gebühren/entgelten 2007_09 (67 KB) | ![]() |