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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0173  

Betreff: Neufeststetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne einschließlich Brandschaugebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Benninghoff, Michael
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.03.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 4 beigefügten Erläuterungen zu den Gebühren-/ Entgeltfestsetzungen für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 41 FSHG NRW

2.      Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung

3.      Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung

4.      Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Herne

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hilfeleistung der Feuerwehr erfolgt grundsätzlich kosten­frei. Nach dem Feuerschutzhilfegesetz (FSHG NW) kann aber von einigen gesetzlich näher bezeichneten Dritten, oder bei freiwil­ligen Leistungen, ein Kostenersatz verlangt werden („Kann-Gebühren“). Die bisher einschlägige Entgeltordnung und die Gebührensatzung sind seit dem 1.1.2001 in Kraft.

 

In 2000 wurden Gebühren-/ und Entgeltsätze für mehrere Zeiträume festgelegt, ab 1.1.2001, ab 1.1. 2002 und ab 1.1.2003. Da die vom Land herausgegebenen Orientierungsdaten seit 2003 lediglich geringe Steigerungsraten im Bereich Personal- und Sachkosten vorgegeben haben, wurde zwischenzeitlich auf eine Anpassung der pauschalen Gebühren verzichtet. Da aber 2005 das FSHG novelliert wurde, soll auch die Satzung und die Entgeltordnung neugefasst werden. Neben redaktionellen Anpassungen, sollen auch die Tarife verändert werden.

 

Bei der Neuberechnung der Tarife wurde wieder auf das auch bei den vorigen Neufassungen angewandte Verfahren der Indizierung mit den vom Land herausgegebenen Orientierungsdaten  zurückgegriffen.

 

Auf die Herauslösung des Bereichs „Vorbeugender Brandschutz“ aus der bisherigen Satzung wird hingewiesen. Dieser Bereich soll zukünftig in einer separaten „Brandschausatzung“ geregelt werden, in der auch die zukünftigen Gebührentarife festgelegt sind. Die Trennung dieser besonderen Leistungen wurde vorgenommen, um auf die sich in diesem Bereich häufiger ergebenden Veränderungen, die aus der Neufassung von baurechtlichen Vorschriften resultieren (können), zukünftig flexibler reagieren zu können; die Aufstellung einer entsprechenden Satzung wird vom Fachbereich Recht ausdrücklich unterstützt.

 

Die neuen Tarife sollen wieder für drei Zeitabschnitte (für 2007 –ab 1.4.-, 2008 und ab dem 1.1.2009) beschlossen werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Nowak)

Anlagen:

Anlagen:

 

1 – 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt

      Herne

 

2 – Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und für die Gestellung von

      Sicherheitswachen

 

3 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau und

     sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Herne (Brandschaugebühren-

     satzung)

 

4 - Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen für Leistungen der Feuerwehr

     gemäß § 41 FSHG NRW

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungssatzung Gebühren 2007_09 (34 KB) PDF-Dokument (31 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entgeltordnung 2007_09 (45 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Brandschausatzung 2007_09 (25 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Erläuterungen zu den Gebühren/entgelten 2007_09 (67 KB) PDF-Dokument (52 KB)