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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2006/0670  

Betreff: Leitrahmen der Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kleibrink
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Grewe, Tanja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.02.2007 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
15.03.2007 
des Integrationsrates geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.03.2007 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
27.03.2007 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.
Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung erhielt am 21.06.2005 vom Rat der Stadt den Auftrag, die Leitlinien zur Stadtentwicklung aus dem Jahr 1990 in einem zweistufigen Erarbeitungsverfahren fortzuschreiben. Der erste Schritt galt der Identifizierung von Problemen, Handlungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven (Leitrahmen), im zweiten Schritt sollen konkrete Problemlösungen erarbeitet werden (Leitlinien). Die inhaltliche Ausrichtung des Konzepts war durch verschiedene Ratsbeschlüsse vorgegeben. Danach soll sich das Konzept insbesondere auch mit dem Einwohnerrückgang, möglichen wohnplanerischen Gegenmaßnahmen, notwendigen Infrastrukturanpassungen und damit zusammenhängenden Fragen der Haushaltskonsolidierung auseinander setzen sowie diese Fragen mit weiteren Überlegungen zur siedlungsräumlichen Entwicklung der Stadt und ihrer Stadtteile verknüpfen.

 

Das vorliegende Konzept identifiziert die gegenwärtige Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation als Hauptursache für die sich in vielen Bereichen zeigenden Probleme und damit als wichtigste, allerdings mit kommunalen Mitteln allein nicht lösbare Aufgabe. Die u. a. aus der demographischen Entwicklung und kommunalen Haushaltsituation resultierenden kaum geringeren Anforderungen (Integration, Haushaltskonsolidierung) und Probleme sind nur gemeinsam mit den wirtschaftlichen Problemen zu lösen, jedoch kann die Stadt auf diesen Gebieten mehr mit eigenen Mitteln zur Verbesserung der Situation bzw. zur Abmilderung der Auswirkungen beitragen. Zu zwei der in diesem Zusammenhang wichtigen Themen, der Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch ausbildungs- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen sowie der Integration von Zugewanderten haben Workshops stattgefunden, die allerdings kein abschließendes Ergebnis hatten. Der Diskussionsprozess ist hier weiterzuführen.

 

Der demographische und ökonomische Wandel tangiert zwei weitere Bereiche, von denen die Bürger unmittelbar und existenziell betroffen sind, auf welche die Stadt aber nur mittelbaren Einfluss hat: die Wohnversorgung und die Versorgung durch den Einzelhandel. Auch hierzu haben Workshops bzw. Gesprächsrunden stattgefunden. Neben inhaltlichen Absprachen wurde mit den jeweiligen Akteuren, d. h. der Wohnungswirtschaft und dem Einzelhandel, vereinbart, weiter zu kooperieren und vor dem Hintergrund gravierender Veränderungen der Unternehmenslandschaft gemeinsame Lösungsansätze z. B. für die Anpassung des Wohnungsbestandes an eine zahlenmäßig kleinere, aber strukturell veränderte Nachfrage sowie die Erhaltung einer angemessenen Einzelhandelsversorgung unter verschärften Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Standorte zu entwickeln.

 

Für die kommunalen Handlungsfelder, die soziale und technische Infrastruktur, deren konkrete Bearbeitung dem zweiten Verfahrenschritt vorbehalten ist, nennt das Konzept die Rahmenbedingungen bzw. die Kriterien, an denen sich die Empfehlungen zur weiteren Entwicklung, u. a. nach den Vorgaben des Rates, messen lassen müssen.

 

Mit dem jetzt vorliegenden Leitrahmen ist der erste Arbeitsschritt vollzogen. Mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung wird das Konzept zum Orientierungsrahmen für die weiteren

Planungen, die von den jeweils fachlich zuständigen Stellen (Bau-, Sozial-, Kultur-, Schul- und Sportverwaltung, Tochtergesellschaften) durchzuführen sind. Der Fachbereich Stadtentwicklung wird hierbei koordinierende Aufgaben wahrnehmen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Peter Bornfelder

(Stadtdirektor)

 

 

 

Der Leitrahmen der Stadtentwicklung wurde gesondert verschickt.

 

Der Sitzungsvorlage liegt eine Übersicht zwischenzeitlich aktualisierter Textpassagen bei

(Leitrahmen der Stadtentwicklung, Aktualisierungen vom 06.02.2007).