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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
I. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG), die die Interessen der Stadt vertreten, wird die Weisung erteilt, als Mitglied des Aufsichtsrates der ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS)
2. Herrn Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven *
zu benennen.
* vorgeschlagener Beamter gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter der Stadt.
II. Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der WFG wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ELIAS GmbH
Herrn
Dr. Joachim Grollmann
zu benennen.
Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der Vertreter aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter der Stadt.
Sachverhalt:
Zu Punkt I des
Beschlussvorschlages:
Die Stadt Herne ist über die WFG mittelbar an der ELIAS GmbH beteiligt und kann daher Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsenden.
Gemäß § 10.6 des Gesellschaftsvertrages der WFG kann der Rat der Stadt den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen.
Der Gesellschaftsvertrag der ELIAS GmbH sieht in § 10 Absatz 2 vor, dass der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern besteht; zwei davon werden vom Aufsichtsrat der WFG benannt.
Mitglieder des Aufsichtsrates der ELIAS GmbH auf Benennung des Aufsichtsrates der WFG sind derzeit Herr Dipl.-Volkswirt Karl-Heinz Adams und Herr Stadtdirektor Bornfelder.
Herr Adams ist zum 28.02.2007 als Geschäftsführer der WFG abberufen worden; zum 01.03.2007 wurde Herr Dr. Joachim Grollmann zum neuen Geschäftsführer bestellt. Herr Dr. Grollmann soll nunmehr auch für den Aufsichtsrat der ELIAS GmbH benannt werden. Zudem soll im Zuge dieser Nachfolgeregelung für Herrn Stadtdirektor Peter Bornfelder Herr Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven in den Aufsichtsrat der ELIAS GmbH entsandt werden, da Herr Bornfelder sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hat.
Zu Punkt II des
Beschlussvorschlages:
Gemäß § 14 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der WFG kann die Gesellschafterversammlung aus der Mitte ihrer Mitglieder und Stellvertreter sowie aus der Mitte der Aufsichtsratsmitglieder der WFG einen oder mehrere Vertreter benennen, die von der Geschäftsführung mit der ausschließlichen Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsgesellschaften zu beauftragen sind. Für den Fall, dass mehrere Vertreter/innen zu benennen sind, muss § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung finden.
Herr Dr. Grollmann soll ebenfalls als Nachfolger für Herrn Adams für die Gesellschafterversammlung der ELIAS GmbH benannt werden.
Die nächste Aufsichtsratssitzung der WFG findet am 29.03.2007 statt; der Termin der Gesellschafterversammlung stand bei Vorlagenerstellung noch nicht fest.
Aus zeitlichen Gründen konnte entgegen der üblichen Vorgehensweise keine Vorberatung durch den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe erfolgen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine