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Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Schiereck
und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Abänderung der Ziffer I. 2. a) des
Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2005 (Vorlage Nr. 2005/0852):
Für die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Stadtentwässerung Herne“ wird die als Anlage beigefügte
Unternehmenssatzung erlassen.
27.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 1 - beschlossen
Frau Stadtverordnete Jung stellt für die AL-Fraktion einen
Änderungsantrag, mit dem Formulierungen in der Unternehmenssatzung
Frau Stadtverordnete Jung stellt für die AL-Fraktion einen
Änderungsantrag, mit dem Formulierungen in der Unternehmenssatzung abgeändert
werden sollen. Herr Oberbürgermeister Schiereck weist darauf hin, dass der
Beschluss gefasst sei, und der Rat diesen nun genehmigen oder nicht genehmigen
könne. Änderungsbeschlüsse können nicht mehr gefasst werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Schiereck
und Herr Stadtverordneter Schlüter beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Abänderung der Ziffer I. 2. a) des
Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2005 (Vorlage Nr. 2005/0852):
Für die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Stadtentwässerung Herne“ wird die als Anlage
beigefügte Unternehmenssatzung erlassen.
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