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Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie der Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern, und Freischneidern mit Verbrennungsmotor eingeschränkt werden kann. Da es schon gesetzliche Vorgaben gibt, geht es dabei in erster Linie um eine Selbstbeschränkung, die zukünftige Anschaffungen betreffen. Außerdem sollte ein bedachter Einsatz dieser Geräte angestrebt werden.
31.10.2023 - Rat der Stadt
Ö 15 - abgelehnt
Herr Stadtverordneter Blech beantragt, den Beschluss so zu fassen, dass bis zum 1. Juli 2024 ein Verbot von Laubbläsern erlassen wird.
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt über diesen weiterreichenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt lehnt es ab, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie der Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern, und Freischneidern mit Verbrennungsmotor eingeschränkt werden kann. Da es schon gesetzliche Vorgaben gibt, geht es dabei in erster Linie um eine Selbstbeschränkung, die zukünftige Anschaffungen betreffen. Außerdem sollte ein bedachter Einsatz dieser Geräte angestrebt werden.
Bis zum 1. Juli 2024 ist ein Verbot von Laubbläsern zu erlassen.
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