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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Ausschusses für Digitales, Infrastruktur und Mobilität wie folgt neu fest:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder: 21
davon
- Stadtverordnete: 14
- sachkundige Bürger: 7
Zahl der sachkundigen Einwohner 1
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW)
2. Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW bzw. bestellt gemäß § 50
Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
a) anstelle des ausgeschiedenen Stadtverordneten Christoph Bußmann
den sachkundigen Bürger Karlheinz Schiller als ordentliches Mitglied in den
Ausschuss für Digitales, Infrastruktur und Mobilität und
den sachkundigen Bürger Robin Foth als stellvertretendes Mitglied.
b) den sachkundigen Bürger Heinrich Kranemann als stellvertretendes Mitglied in den Schulausschuss.
c) die sachkundige Bürgerin Daniela Spengler als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.
d) anstelle des stellvertretenden sachkundigen Bürgers Norbert Breitbach die sachkundige Bürgerin Kerstin Sendzick als stellvertretendes Mitglied in den Sportausschuss.
e) den sachkundigen Bürger Heinrich Kranemann und die sachkundige Bürgerin Lea Sobiecki als stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren.
f) und beruft die sachkundige Bürgerin Lea Sobiecki als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltschutz ab.
Sachverhalt:
Die CDU Fraktion hat mit Schreiben vom 19. September 2023 um die o. g. Umbesetzungen gebeten.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Anlagen:
Antrag der CDU Fraktion
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | AntragUmbesetzungCDU (148 KB) |