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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0707  

Betreff: Satzung über die nochmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219
- Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Flieger, Katja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
19.09.2023 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.09.2023 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
25.10.2023 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
31.10.2023 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
31.10.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über die nochmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020   


Sachverhalt:
 

 

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 - Kanalstraße - beschlossen.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 219, - Kanalstraße -, umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die Autobahn BAB 42 im Osten durch die Werderstraße und ihre Wohnbaugrundstücke an der Nordseite, im Süden durch die Kanal-straße und Roonstraße und im Westen durch die Grundstücksgrenze des Flurstücks 262 in Verlängerung des westlichen Arms der Kanalstraße.

Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen darauf ab, vor dem Hintergrund knapper Gewerbeflächen im Stadtgebiet Herne, eine wohnverträgliche gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich zu gewährleisten.

Die Gewerbeflächenreserven sind in Herne ausweislich des Siedlungsflächenmonitorings (RVR in Zusammenarbeit mit den Kommunen) stark zurückgegangen (2017 noch 68,3 ha, 2020 nur noch 54,0 ha) und decken den Bedarf nicht ab. Nach Angaben der staatlichen Regionalplanungsbehörde beim RVR übersteigen die Gewerbeflächenbedarfe in Herne die Reserven um 22,0 ha bzw. 25%. Bei 95% bzw. 51,1 ha der gewerblichen Reserveflächen handelt es sich um baulich oder infrastrukturell vorgenutzte Brachflächen. Möglichkeiten zur Planung zusätzlicher siedlungsergänzender Gewerbegebiete bestehen in Herne aus siedlungsstrukturellen Gründen praktisch nicht. Die Sicherung von Bestandsflächen für gewerbliche Nutzungen ist für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Stadt (§ 1 Abs. 5 BauGB) in Herne insofern zwingend erforderlich.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 219 - Kanalstraße - befindet sich in einer klassischen Gemengelage zwischen wohnbaulicher und gewerblicher Nutzung und beinhaltet neben Wohngebäuden und einer Sportanlage das Gewerbegebiet Kanalstraße / Werderstraße, das mit dem Bebauungsplan 219 gesichert werden soll. Eine Sicherung des Gewerbegebiets für wohnverträgliche wirtschaftliche bzw. gewerbliche Zwecke hat unter Berücksichtigung der Gewerbeflächenknappheit in Herne eine über den Geltungsbereich selbst hinausweisende städtebauliche Bedeutung. Um dieses Planungsziel unter Berücksichtigung der Bestandssituation zu erreichen, sollen im Bebauungsplan Nr. 219 Mischgebiete gem. § 6 BauNVO und (eingeschränkte) Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO festgesetzt werden. Die genaue räumliche Ausdehnung der einzelnen Gebietskategorien wird sich im Planungsprozess weiter konkretisieren, jedoch soll sich die Festsetzung eines Mischgebiets im Wesentlichen auf den südlichen Teil des Plangebiets nördlich der Roonstraße, gelegen zwischen Kanalstraße und Werderstraße begrenzen. Die im Plangebiet befindliche Wohnbebauung ist in diesem Bereich verortet. Für den nördlichen Teil des Plangebiets, in welchem das Gewerbegebiet Kanalstraße / Werderstraße liegt sollen zum jetzigen Zeitpunkt Gewerbegebiete festgesetzt werden.

Zur Sicherung dieser Planung im künftigen Planbereich wurde die Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07.12.2020 vom Rat der Stadt Herne mit einer Geltungsdauer von zwei Jahren beschlossen.

Vor dem Hintergrund der komplexen Bestandssituation sowie der Vornutzung des Geländes als Zechenstandort, ist für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 - Kanalstraße - eine umfassende Bestandsaufnahme zur Gutachtenerarbeitung und die Untersuchung von Boden, Bodenluft und Grundwasser erforderlich. Aufgrund der Komplexität dieser Aufgaben und der aktuell angespannten Lage im Baugewerbe aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges, wird hierfür zusätzliche Zeit benötigt. Dies machte eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gem. § 17 Abs. 1 BauGB notwendig, um zu verhindern, dass durch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

Am 27.09.2022 hat der Rat der Stadt Herne daher die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr beschlossen. Die Satzung trat am 04.11.2022 in Kraft.

Angesichts der vorgehend beschriebenen komplexen Bestandssituation sowie Vorbelastung der in Rede stehenden Fläche war bisher eine Fertigstellung der benötigten Gutachten und damit eine vollständige Erfassung und Bewertung der abwägungsrelevanten Belange nicht möglich. Da dies für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 jedoch zwingend erforderlich ist und die Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan liefert, wird hier zusätzlich Zeit benötigt. Die Verzögerungen bei der Erstellung der Gutachten ergaben sich u.a. durch technische Schwierigkeiten beim Bau und der Beprobung der notwendigen Grundwassermessstellen und daraus resultierenden Problemen bei der Analytik. Dies hat z.T. zur zeitaufwendigen Wiederholung einiger Arbeitsschritte geführt.

Die weitgehende Lage des Plangebiets im baulichen Bestand und die heterogene Eigentümerstruktur erschwerten zudem insgesamt die Bestandsaufnahmen und die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials. So ergaben sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 219 Kanalstraße im Vergleich zu anderen Planverfahren ein besonders hoher Schwierigkeitsgrad sowie ein erheblicher und atypischer Umfang.

Es ist anzunehmen, dass ein Abschluss des Bauleitplanverfahrens innerhalb der Geltungsdauer der bereits verlängerten Veränderungssperre nicht möglich sein wird. Aufgrund der o. a. besonderen Umstände i. S. d. § 17 Abs. 2 BauGB ist daher die noch-malige Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre bestehen fort. Diese ist erforderlich um zu verhindern, dass durch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

    


Anlagen:
 

 

  1. Satzung über die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020
  2. Übersicht über den räumlichen Geltungsbereich
  3. Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020

 

   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_BP 219_Satzung über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre (7 KB)      
Anlage 4 2 öffentlich Anlage 2_BP 219_Geltungsbereich der Veränderungssperre (1842 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_BP 219_Satzung über die Veränderungssperre (112 KB)