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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 17.2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0946 Anfrage: Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Sachverhalt:
 

 Wir zitieren die WAZ Herne vom 01 .07.2023:

 

,,Anwohner der Herner Großunterkunft für Geflüchtete an der Dorstener Straße in Herne klagen über eine deutliche Zunahme nächtlicher Ruhestörungen. Anwohner kämen nachts nicht mehr zum Schlafen. Die Polizei war im Juni nach Beschwerdeanrufen mehrfach vor Ort. Die Einrichtungsleitung sei auf Verschmutzungen und Unrat im angrenzenden Außenbereich der Unterkunft hingewiesen worden."

 

Und die WAZ Herne vom 31.08.2023:

 

,,Es sei zu einem Gerangel und Tumult in der Unterkunft gekommen. Ein Flüchtling mit Hausverbot sei widerrechtlich über den Zaun des Geländes geklettert. Ein Sicherheitsmann habe Verletzungen erlitten bei dem Gerangel. Die Bewohner der Unterkunft solidarisierten sich mit dem Eindringling und beschimpften hinzugerufene Polizeibeamte."

 

Anfang Januar 2023 war den Anwohnern bei einer Bürgerversammlung von der Bezirksregierung Arnsberg versprochen worden, dass maximal 400 Menschen gleichzeitig in der Unterkunft unterkommen sollten. Im Juni 2023 waren dann aber laut der W AZ Herne 619 Flüchtlinge in der Einrichtung untergebracht. Und die Kapazität sei inzwischen laut Bezirksregierung Arnsberg auf insgesamt 750 Plätze erhöht worden. Nach aktuellem Planungsstand werde die Einrichtung bis 2um31.12.2023 aktiv betrieben. Über eine mögliche Verlängerung sei noch nicht entschieden worden. Dies würde zunächst unter anderem mit der Stadt Herne erör1ert. So die W AZ Herne.

 

Insoweit weist die AtD-Fraktion Herne darauf hin, dass das Land NRW auf die geplante Flüchtlingsunterkunft ,,Van der Valk" in Gladbeck verzichtet hat. Es wird dort keine Flüchtlingsunterkunft ftir mehl als 600 Personen geben. Das Land NRW und die Stadt Gladbeck wollen kleinere Unterkünfte oder Freiflächen in den Blick nehmen.

 

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Ist der Verwaltung bekannt, ob die Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße länger als bis zum 31.12.2023 aktiv betrieben werden soll?

 

2.

Wie viele Flüchtlinge sind zurzeit in der Einrichtung Dorstener Straße untergebracht?

 

3.

Hat die Stadt Herne gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg oder dem Land NRW schon auf den Präzedenzfall ,,Van der Valk" in Gladbeck hingewiesen? Denn dort wird es ja keine Flüchtlingsunterkunft für mehr als 600 Personen geben wie in Heme und man plant dort nun kleinere Unterkünfte.

 

4.

Hat die Stadt Herne bisher überhaupt mit dem Land NRW über die Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße verhandelt? Denn in Gladbeck hat das Land NRW auf die geplante Flüchtlingsunterkunft,,Van der Valk" verzichtet. So Carola Holzberg, zuständige-Abteilungsleiterin im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie Flucht und Integration des Landes NRW.

 

5.

Falls man bisher anstatt mit dern Land NRW nur mit der Bezirksregierung Arnsberg über die Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße verhandelt hat: Ist denn zukünftig geplant, im Sinne der Anwohner an der Dorstener Straße direkt mit dem Land NRW zu verhandeln?

 

 

Zu Frage 1

In Einvernehmen mit der Stadt Herne wird die Laufzeit der Landesunterkunft an der Dorstener Straße bis zum 31.12.2024 verlängert.

 

Zu Frage 2

Wie viele Flüchtlinge sind zurzeit in der Einrichtung Dorstener Straße untergebracht?

In der Landesunterkunft an der Dorstener Straße können bis zu 750 Personen untergebracht und betreut werden. Stand 24. Oktober 2023 waren 519 Personen in der Einrichtung untergebracht.

 

Zu Frage 3

Hat die Stadt Herne gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg oder dem Land NRW auf den Präzedenzfall „Van der Valk“ in Gladbeck hingewiesen? Denn dort wird es ja keine Flüchtlingsunterkunft für mehr als 600 Personen geben wie in Herne und man plant dort nun kleinere Unterkünfte.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die bereits im Betrieb befindliche Landesunterkunft an der Dorstener Straße und die beabsichtigte Unterbringung von Geflüchteten im Gladbecker „Van der Valk-Hotel“ nicht miteinander vergleichbar. 

 

Zu Frage 4 und 5

Hat die Stadt Herne bisher überhaupt mit dem Land NRW über die Fchtlingsunterkunft Dorstener Straße verhandelt? Denn in Gladbeck hat das Land NRW auf die geplante Flüchtlingsunterkunft „Van der Valk“ verzichtet. So Carola Holzberg, zuständige Abteilungsleiterin im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Flucht und Integration des Landes NRW.

 

Die Bezirksregierung repräsentiert gegenüber den Kommunen das Land. Somit hat also selbstverständlich durch die Gespräche mit der Bezirksregierung ein direkter Austausch der Stadt Herne mit dem Land NRW stattgefunden. Die Zuweisung von Flüchtlingen erfolgt in ganz NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg als damit beauftragte Landesbehörde und richtet sich nach den Regelungen des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG). Alle Verhandlungen finden mit der zuständigen Landesmittelbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) statt, alle Entscheidungen werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium getroffen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: