Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0836  

Betreff: Anfrage: Wewole
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Reinke, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.10.2023 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadt Herne ist an der WEWOLE – früher Werkstatt für Behinderte – in für uns unklarer Form beteiligt. Dies bezieht sich sowohl auf finanzielle als auch auf organisatorische Fragen der Beteiligung.

 

Auf der Homepage der WEWOLE sowie den eingestellten Wirkungsberichten – eine Mischung aus Selbstdarstellung und Geschäftsbericht – wird die WEWOLE i.d.R. als Stiftung bezeichnet, was sie nicht ist. So ist sie etwa nicht im Stiftungsverzeichnis des Landes NRW verzeichnet, das bei Stiftungen eine Aufsicht in vielfacher Hinsicht führt, welche den Stiftungszweck dauerhaft sicherstellen soll.

 

Im Wirkungsbericht ist dann später die Rechtsform „Stiftungsverein“ genannt. Die Vereinsmitglieder sind die Stadt Herne, die Stadt Castrop-Rauxel und die Lebenshilfe Herne/Wanne-Eickel e.V. mit nicht genannten Anteilen.

 

Unter dem Dach des Stiftungsvereins sind drei gGmbHs organisiert, an denen wiederum der Stiftungsverein mit einer Einlage und die Lebenshilfe zusätzlich mit einer separaten Einlage beteiligt sind.

 

Die Aufsicht – auch in finanzieller Hinsicht – und damit auch die Garantie des Vereinszwecks, übt ein Kuratorium aus. Geschäftsberichte im eigentlichen Sinn und Prüfberichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in den vergangenen Jahren nie einem städtischen Gremium vorgelegt worden. Im Wirkungsbericht findet sich immerhin eine stark zusammengefasste Bilanz, die das Bild eines solide finanzierten Vereins darstellt.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.

Welche Vereinsanteile entfallen auf die einzelnen Mitglieder?

 

2.

Nimmt ein Mitglied eine hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung beherrschende Stellung ein oder besteht eine Sperrminorität?

 

3.

Welche Vorteile hat ein Stiftungsverein gegenüber einer Stiftung und was waren die konkreten Gründe für die Wahl dieser Rechtsform bei der WEWOLE?

 

4.

Gibt es im Falle eines Rücklagenverzehrs eine Nachschusspflicht seitens der Vereinsmitglieder?

 

5.

Werden der Stiftungsverein und die gGmbHs von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft?

 

6.

Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen Rechtsform der WEWOLE die Möglichkeit und Notwendigkeit das operative Geschäft sowie das Finanzergebnis in einem Ausschuss darzulegen, wie es ja auch für städtische Gesellschaften und Beteiligungen üblich ist?

           


Anlage:
 

Original der Anfrage           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2308WEWOLE (168 KB)