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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Photovoltaikanlagen in Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 17.3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 31.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/1041 Anfrage: Photovoltaikanlagen in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
Photovoltaikanlagen spielen bei der Energiewende eine entscheidende Rolle. Viele Menschen in unserer Stadt haben dies bereits erkannt und sich zum Beispiel ein Balkonkraftwerke angeschafft. Trotzdem ist die installierte Photovoltaikleistung in Herne im Vergleich mit umliegenden Städten (pro Kopf) deutlich geringer.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Die Leistung der PV Anlage Akademie Mont-Cenis wurde im Juli 2023 von 1.000 auf 500 kWp reduziert. Am 21.08. wurde eine weitere 100 kWp Anlage "112 Herne" (Betreiber vermutlich die Feuerwehr) abgeschaltet. Beide Abschaltungen entsprechen Strom für gut 200 Haushalte bzw. gut 3% der PV Gesamtleistung in Herne.

Warum wurden diese Anlagen abgeschaltet und wann gehen diese wieder ans Netz?

 

2.

Großanlagen im öffentlichen sowie industriellem Maßstab (> 30 kWp) sind in Herne nur wenig verbreitet, obwohl insbesondere Industriehallen in der Regel ideale Bedingungen bieten. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Anzahl zu steigern?

 

3.

In Herne sind nur ca. 250 Balkonkraftwerke angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl um ein Vielfaches höher liegt. Wie gedenken Sie den Ist-Zustand besser zu erfassen? Hat die Verwaltung bereits Maßnahmen geprüft?

 

4.

Das Solardachkataster entspricht in Teilen nicht mehr dem Stand der Technik bzw. viele Standorte (insbesondere Flachdächer) sind zu niedrig bewertet (Ost-West statt Süd-Ausrichtung) - eine schlechte Bewertung im Solardachkataster kann dazu führen, dass Elektrofirmen den Ausbau nicht empfehlen. Haben Sie Pläne die Daten zu erneuern?"

 

5.

Wie viel Ausbau von Photovoltaik verkraftet das Stromnetz in Herne?

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.

Seitens des Netzbetreibers sind keine Abschaltungen bekannt und es gibt auch keine Ambitionen dies in Zukunft zu tun. Ein Rückbau/ Deinstallation von Anlagen tritt meistens bei alten oder defekten Anlagen auf. Dies ist bei der Photovoltaik-Anlage Mont-Cenis der Fall.

Da weder die Stadtwerke Betreiber der Anlage sind, noch die Stadt Herne die Eigentümerin der Immobilie können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden. Für das Gebäude „112 Herne“ können aufgrund personeller Engpässe im zuständigen Fachbereich derzeit keine konkreten Ergebnisse mitgeteilt werden.

 

Zu 2.

Laut Aussagen des Netzbetreibers werden seit Jahren kontinuierlich große PV-Anlagen hinzugebaut – natürlich nur dort, wo Statik, Verteilungsanlage und i.d.R. Wirtschaftlichkeit gegeben sind. Die Tendenz ist steigend.
Bei großen Hallen ist die Dachfläche möglicherweise gut für eine Photovoltaik-Anlage geeignet; wenn jedoch der Besitzer den Strom z.B. auf Grund einer Lagerhallen-Nutzung nicht benötigt, ist die Motivation für einen Photovoltaik-Anlagen-Bau auf Grund der geringen Einspeisevergütung sehr gering. Durch die derzeitigen bürokratischen Hürden, wird Energy Sharing selten genutzt.

Mit der gemeinsamen Informationskampagne “Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Kampagne 2021+” vom Landesverband Erneuerbarer Energien (LEE NRW), der IHK NRW und der NRW.Energy4Climate sollen mehr Unternehmen dafür gewonnen werden, ihre Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Auch hierzu steht die Verwaltung bereits im Austausch mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

 

Zu 3.

Derzeit besteht die Pflicht, Balkon- Photovolaikanlagen sowohl dem Netzbetreiber zu melden, als auch im Markt-Stamm-Daten-Register einzutragen. Ab 01.01.2024 erlischt die Pflicht die Balkonkraftwerke dem Netzbetreiber zu melden; das Markt-Stamm-Daten-Register ist weiterhin Pflicht. Die Bürger*innen können weiterhin durch Öffentlichkeitsarbeit dazu aufgerufen werden ihre Pflichten zu erfüllen. Parallelstrukturen mit einem stadteigenen Registrierungsportal sind nicht zielführend, ebenfalls ist eine Kontrolle durch den kommunalen Ordnungsdienst nicht leistbar.

 

Zu 4.

Die Eignung eines Daches für eine Solarenergienutzung leitet sich im Solardachkataster nicht ausschließlich von der Ausrichtung ab, sondern wird auf Basis der berechneten mittleren Sonneneinstrahlung getroffen.

 

Dazu wird im Solardachkataster folgende abgestufte Klassifizierung vorgenommen:

                       Gebäude mit einer erkannten potenziellen Nennleistung von 2 kWp und einer Sonneneinstrahlung über 1050 kWh/Jahr werden für eine Anlageninstallation darüber hinaus als "gut geeignet" ausgewiesen. Diese sind grün eingefärbt.

                       Gebäude mit einer erkannten potenziellen Nennleistung von 2 kWp und einer Sonneneinstrahlung zwischen 850 und 1050 kWh/Jahr werden für eine Anlageninstallation darüber hinaus als "geeignet" ausgewiesen. Diese sind gelb eingefärbt.

                       Gebäude mit einer erkannten potenziellen Nennleistung von 2 kWp und einer Sonneneinstrahlung zwischen 700 und 850 kWh/Jahr werden für die Installation einer Photovoltaikanlage als "bedingt geeignet" eingestuft. Diese Gebäude sind orange eingefärbt

                       Gebäude auf denen weniger als 2 kWp installiert werden können oder die Sonneneinstrahlung unter 700 kWh/Jahr liegt, werden als "nicht geeignet" eingestuft.

Bei Flachdächern werden die Module im System automatisch aufgeständert. Hierbei ergeben sich auch Fälle aus der Stadt Herne in denen einige Flachdächer mit Ost-West-Ausrichtung als „gut geeignet“ klassifiziert werden. Ob sich eine PV-Dachanlage finanziell lohnt, können Interessierte im eingebauten Rechner selbst für sich berechnen und bewerten. Ganz unabhängig von einer Bewertung einer Elektrofirma.

Das vorliegende Solardachkataster beruht auf Daten, die durch das sogenannte Airborne LaserscanVerfahrens (ALS) auf Basis von Befliegungsdaten des Landes NRW für die gesamte Region gewonnen werden. Herne wurde das letzte Mal 2020 beflogen, die Datenbasis wird dabei alle sechs Jahre durch die nordrheinwestfälische Landesvermessung aktualisiert, so dass voraussichtlich 2026 neue Daten in das Solardachkataster eingespeist werden.

 

 

 

 

 

Zu 5.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Sinnhaftigkeit des Netzausbaues immer vom Verhältnis Einspeisung zu Ausspeisung abhängt. Jedoch werden regelmäßige sogenannte Stresstests gemacht um ein stabiles, störungsfreies und sicheres Netz zu garantieren. Der Ausbau des Netzes erfolgt bedarfsgerecht.
Zum einen werden vielerorts die bisherigen Leitungen im Boden durch dickere Kabel, die mehr Strom transportieren können ersetzt. Auch leistungsstärkere Transformatoren und Schwerpunktstationen, die den Strom ins Stadtgebiet verteilen, kommen zum Einsatz. Zusätzlich müssen die Netze und Anlagen nicht nur leistungsstärker werden, sondern auch intelligenter. Hierzu wird das Netz digitalisiert, um schwankende Strombedarfsmengen zu managen.