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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/1042  

Betreff: Antrag: Reduktion von Lärm durch Gartengeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:SVO Wind, Lars
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.10.2023 
des Rates der Stadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie der Einsatz von motorbetriebenen Laubbläsern, und Freischneidern mit Verbrennungsmotor eingeschränkt werden kann. Da es schon gesetzliche Vorgaben gibt, geht es dabei in erster Linie um eine Selbstbeschränkung, die zukünftige Anschaffungen betreffen. Außerdem sollte ein bedachter Einsatz dieser Geräte angestrebt werden.

 


Sachverhalt:
 

Das Ausmaß der gesundheitsschädigenden Wirkung von Lärm ist schon lange bekannt und findet durch neuere wissenschaftliche Veröffentlichungen immer mehr Beachtung.

 

Auch in Herne lief gerade wieder eine Umfrage über Lärmemissionen. Der Fokus liegt dabei leider oft nur auf dem Verkehrslärm. Der starke Lärm durch die ganzen motorbetriebenen Kleingeräte, wird leider nicht berücksichtigt. Neben der akustischen Umweltverschmutzung kommt bei diesen Geräten noch die Luftverschmutzung hinzu. Die Lage in den Wohngebieten hat sich allerdings in den letzten Jahren verändert. Zum einen leben immer mehr Senioren in unserer Stadt, die dem Lärm aufgrund dessen, dass sie ihren Wohnort nicht mehr wegen dem Weg zur Arbeit verlassen, nicht mehr auf natürlichen Weg ausweichen. Zudem lässt die Mobilität im Alter nach, so dass viele ältere Menschen dem Lärm gar nicht mehr ausweichen können. Außerdem, und das ist relativ neu, arbeiten immer mehr Menschen im Homeoffice. Diese Menschen können ihren Homeofficearbeitsplatz auch nicht verlassen, wenn es zu laut wird. Lärm ist eine massive Stressbelastung und Stress ist laut WHO die größte Gesundheitsgefahr des 21. Jahrhundert. Die Gefahr, die von dieser Lärmbelästigung ausgeht, duldet keinen Aufschub, weshalb der Betrieb dieser Geräte überprüft und so weit wie möglich eingeschränkt werden sollte.

 

Uns ist bewusst, dass die Verwaltung schon am Rande ihrer Kapazitäten arbeitet und solch ein Prüfauftrag zusätzlichen Aufwand erfordert. Die Gesundheit der Herner Bürger sollte jedoch oberste Priorität haben, so dass wir diesen Prüfauftrag für angemessen halten.

   


Anlage:
 

Original des Antrags   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfauftrag Lärm 31.10 2.0 (32 KB)