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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 31.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2023/0690 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Podwojewski, Tel.3055
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Siedelhofer, Sven
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023:

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Bußmann beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 3,15 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2023 im Produkt 2108 schul- und schülerbezogene Leistungen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

Blech

OB

dafür:

49

22

11

7

1

3

2

 

1

1

1

dagegen:

2

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

Enthaltung: