Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0690  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fr. Podwojewski, Tel.3055
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Siedelhofer, Sven
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
31.10.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

 

Teilfinanzplan (Verpflichtungsermächtigung)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.210818

Bez.: Erwerb von Klassenraummodulen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für sonst. Baumaßnahmen

 

-          3,15 Mio. EUR

                                           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023:

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Bußmann beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 3,15 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2023 im Produkt 2108 schul- und schülerbezogene Leistungen. 

                                         


Sachverhalt:
 

Die Vorlagen

 

2023/0680 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Förderschule Robert-Brauner

2023/0682 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Förderschule Erich-Kästner

2023/0683 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Gesamtschule Wanne

 

haben die Beratung in den politischen Gremien, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zur Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, durchlaufen. Um die sich aus dem Sachverhalt ergebene notwendige Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 2023 durchführen zu können, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 3,15 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.

 

Nach interner Prüfung kann der FB 31 eigene, im Jahr 2023 für 2024 veranschlagte VE, die nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden, zur Verfügung stellen.

 

Der FB 31 wird nach Freigabe und Nachbewilligung der notwendigen VE aus den nachfolgend genannten Projekten zu Gunsten des Projektes 7.210818 Erwerb von Klassenraummodulen die Deckung zur Verfügung stellen.

 

Deckung:

7.210116 Infrastrukturausbau OGS    2.150.000,- EUR

7.210714 Quinoa Schule     1.000.000,- EUR

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung war hier notwendig, damit die Vergabe von Aufträgen für die Aufstellung / Erwerb von Klassenraummodulen an drei weiteren Schulstandorten für das Schuljahr 2024/2025 zeitnah realisiert werden kann. Da nach der Projektplanung spätestens bis zum 27.09.2023 mit der Beschaffung der Klassenraummodule begonnen werden müsste, ist die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung gegeben. Eine spätere Bereitstellung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen hätte zur Folge, dass die Beauftragung und Aufstellung der Klassenraummodule zum Schuljahr 2024/ 2025 gefährdet würde und somit den Schulen nicht im ausreichenden Maß Klassenraum zur Verfügung stünde.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Merkendorf

Dezernent                                           


Anlagen:
Anlage 1 NB-Stellungnahme SD Klassenraummodule

Anlage 2_Stellungnahme SD FB 31 Klassenraummodule

Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung                                        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_NB-Stellungnahme SD Klassenraummodule (105 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Stellungnahme SD FB 31 Klassenraummodule (928 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Dringlichkeitsentscheidung (1067 KB)