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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilfinanzplan (Verpflichtungsermächtigung)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.210818 Bez.: Erwerb von Klassenraummodulen | Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für sonst. Baumaßnahmen |
- 3,15 Mio. EUR |
Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt die nachstehend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21.09.2023:
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Bußmann beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 3,15 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2023 im Produkt 2108 schul- und schülerbezogene Leistungen.
Sachverhalt:
Die Vorlagen
2023/0680 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Förderschule Robert-Brauner
2023/0682 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Förderschule Erich-Kästner
2023/0683 Aufstellung/Erwerb von Klassenraummodulen an der Gesamtschule Wanne
haben die Beratung in den politischen Gremien, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zur Bereitstellung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, durchlaufen. Um die sich aus dem Sachverhalt ergebene notwendige Auftragsvergabe im Haushaltsjahr 2023 durchführen zu können, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 3,15 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen.
Nach interner Prüfung kann der FB 31 eigene, im Jahr 2023 für 2024 veranschlagte VE, die nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden, zur Verfügung stellen.
Der FB 31 wird nach Freigabe und Nachbewilligung der notwendigen VE aus den nachfolgend genannten Projekten zu Gunsten des Projektes 7.210818 Erwerb von Klassenraummodulen die Deckung zur Verfügung stellen.
Deckung:
7.210116 Infrastrukturausbau OGS 2.150.000,- EUR
7.210714 Quinoa Schule 1.000.000,- EUR
Begründung der Dringlichkeit:
Die Unterzeichnung einer Dringlichkeitsentscheidung war hier notwendig, damit die Vergabe von Aufträgen für die Aufstellung / Erwerb von Klassenraummodulen an drei weiteren Schulstandorten für das Schuljahr 2024/2025 zeitnah realisiert werden kann. Da nach der Projektplanung spätestens bis zum 27.09.2023 mit der Beschaffung der Klassenraummodule begonnen werden müsste, ist die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung gegeben. Eine spätere Bereitstellung der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen hätte zur Folge, dass die Beauftragung und Aufstellung der Klassenraummodule zum Schuljahr 2024/ 2025 gefährdet würde und somit den Schulen nicht im ausreichenden Maß Klassenraum zur Verfügung stünde.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Merkendorf
Dezernent
Anlagen:
Anlage 1 NB-Stellungnahme SD Klassenraummodule
Anlage 2_Stellungnahme SD FB 31 Klassenraummodule
Anlage 3 Dringlichkeitsentscheidung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1_NB-Stellungnahme SD Klassenraummodule (105 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2_Stellungnahme SD FB 31 Klassenraummodule (928 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3_Dringlichkeitsentscheidung (1067 KB) |