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Beschluss |
Sachverhalt:
Wir verweisen auf unsere Anfrage zur Beantwortung in der Ratssitzung am 31.10.2023 bezüglich des Weiterbetriebs der Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße. In dieser Anfrage zitieren wir die Herner WAZ, welche dort von deutlicher Zunahme nächtlicher Ruhestörungen, Verschmutzungen und Unrat im angrenzenden Außenbereich der Unterkunft, Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten und widerrechtlichen Eindringlingen berichtet hat. Im Juni 2023 soll die Polizei dort mehrfach vor Ort gewesen sein.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Der Polizeipräsident beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage1
In der Zeit vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 hat es in meiner Behörde 78 Polizeieinsätze an der vorgenannten Örtlichkeit gegeben.
Zu Frage 2
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 wurden insgesamt 74 Strafanzeigen durch meine Behörde mit dem Tatort Dorstener Straße 360 in 44653 Herne erfasst.
In der oben genannten Anzahl sind neben Anzeigenaufnahmen vor Ort auch Eingaben von Onlineanzeigen sowie Anzeigenerstattungen auf Polizeidienststellen
enthalten.
Zu Frage 3
(noch durch 44/3 zu ergänzen)
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 wurden keine Ordnungswidrigkeiten mit dem Ereignisort Dorstener Straße 360 in 44653 Herne erfasst.
Auf die originäre Zuständigkeit der Ordnungsbehörde der Stadt Herne für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten wird an dieser Stelle hingewiesen.
Zu Frage 4
Der Einsatz von unmittelbarem Zwang durch Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ist nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand recherchierbar.
Feststellbar ist, dass im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 weder eine Strafanzeige wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB noch ein Vorgang wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB mit dem Tatort Dorstener Straße 360 in 44653 Herne erfasst wurde.
Zu Frage 5
Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 fand ein Polizeieinsatz meiner Behörde statt, bei dem ein Platzverweis für die oben genannte Einsatzörtlichkeit verfügt wurde.
Zu Frage 6
Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 01.10.2023 wurden an der oben genannten Einsatzörtlichkeit insgesamt 16 Personen durch meine Behörde in Gewahrsam genommen.