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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2023/0685  

Betreff: 18. Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Zywietz, Tibo
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Zywietz, Tibo
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
13.09.2023 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
28.09.2023 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt
31.10.2023 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

           


Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne

 

-          billigt anliegende Entgeltbedarfsberechnung,

 

-          beschließt die als Anlage beigefügte Achtzehnte Satzung zur Änderung der  Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne

 

           


Sachverhalt:
r das Haushaltsjahr 2024 weist die anliegende Entgeltbedarfsberechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 187.359,88 € auf. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 83,77%. Insoweit sind die Entgelte zu erhöhen, um den entsprechenden Fehlbetrag zu kompensieren.

 

Vor der letzten Erhöhung im Jahr 2022 (+ 5%), wurden die Entgelte zuletzt im Jahre 2014 erhöht. Über die Jahre liegt hier eine Entwicklung im Einklang mit der Inflation vor.

 

Die Entgelte zur Teilnahme an der Cranger Kirmes richten sich nach der Größe/Lage der eingenommenen Fläche und nach der Branche. Da jede Branche eine unterschiedliche Gewinnerzielungserwartung hat, ist es wichtig das Gleichgewicht der Höhe der Gebühren über alle Branchen zu erhalten. Insofern soll die Gelegenheit der Satzungsänderung genutzt werden, um die Höhe der Entgelte der einzelnen Branchen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Trotz der unterschiedlichen Anpassungen wird im Mittel eine Erhöhung um den o.g. Fehlbetrag erreicht (siehe anliegende Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung).

 

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Frank Burbulla

Stadtrat      


Anlagen:
 

18. Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne

Entgeltbedarfsberechnung           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 18. Änderung und Entgeltbedarfsberechnung (1101 KB)