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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
- billigt anliegende Entgeltbedarfsberechnung,
- beschließt die als Anlage beigefügte Achtzehnte Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2024 weist die anliegende Entgeltbedarfsberechnung einen Fehlbetrag in Höhe von 187.359,88 € auf. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 83,77%. Insoweit sind die Entgelte zu erhöhen, um den entsprechenden Fehlbetrag zu kompensieren.
Vor der letzten Erhöhung im Jahr 2022 (+ 5%), wurden die Entgelte zuletzt im Jahre 2014 erhöht. Über die Jahre liegt hier eine Entwicklung im Einklang mit der Inflation vor.
Die Entgelte zur Teilnahme an der Cranger Kirmes richten sich nach der Größe/Lage der eingenommenen Fläche und nach der Branche. Da jede Branche eine unterschiedliche Gewinnerzielungserwartung hat, ist es wichtig das Gleichgewicht der Höhe der Gebühren über alle Branchen zu erhalten. Insofern soll die Gelegenheit der Satzungsänderung genutzt werden, um die Höhe der Entgelte der einzelnen Branchen den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Trotz der unterschiedlichen Anpassungen wird im Mittel eine Erhöhung um den o.g. Fehlbetrag erreicht (siehe anliegende Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Frank Burbulla
Stadtrat
Anlagen:
18. Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Entgeltbedarfsberechnung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 18. Änderung und Entgeltbedarfsberechnung (1101 KB) |