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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
- billigt anliegende Gebührenbedarfsberechnung,
- beschließt die Beibehaltung des 90%igen Kostendeckungsgrads und
- beschließt die als Anlage beigefügte Neunundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26. September 2017 entschied der Verwaltungsvorstand über Maßnahmen zur Erreichung einer politisch gewünschten Gebührenstabilität für die Herner Wochenmärkte.
Die zu dieser Zeit wahrnehmbare Entwicklung (Steigerung der Aufwendungen anhand herkömmlicher Preissteigerungsraten sowie gleichzeitiger Rückgang von vergebenen Flächen) konnte insoweit durch die Ausgliederung von defizitären Wochenmarktstandorten und durch die Beibehaltung des 90%igen Kostendeckungsgrads abgeschwächt werden.
Die jährliche Evaluierung in Form der Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab für das Haushaltsjahr 2024 eine moderate Steigerung der Gebühren von 3,30 € auf 3,60 € für Tageshändler*innen. Im Bereich der Dauerstände müssen die Gebühren von 2,40 € je m² auf 2,60 € je m² angehoben werden. Vor dem Hintergrund der zur Rede stehenden moderaten Steigerung der Gebühren konnte im Arbeitskreis Wochenmärkte (bestehend aus Händlervertreter*innen, Politik und Verwaltung) Einigkeit über die o. g. Gebührenhöhe erreicht werden.
Vorgenannte Werte sind jedoch nur durch eine Beibehaltung des bisher geltenden 90%igen Kostendeckungsgrads zu erreichen. Zuletzt wurde die Beibehaltung des geringeren Kostendeckungsgrads auch durch den Rat der Stadt Herne beschlossen. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzepts ist die Mehrbelastung in Höhe von 36.325,90 € (Differenz der gesamten Aufwendungen und der unten angesetzten Aufwendungen für einen 90%igen Kostendeckungsgrad) aus Haushaltsmitteln des Fachbereichs Öffentliche Ordnung zu kompensieren.
Im Arbeitskreis Wochenmärkte wurde in der Sitzung vom 22. Juni 2023 bereits die Zustimmung zur Gebührenerhöhung und zur Beibehaltung des 90%igen Kostendeckungsgrads eingeholt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Frank Burbulla
Stadtrat
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
29. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebührenbedarfsberechnung (657 KB) | ||||
2 | öffentlich | 29. Änderung Satzung (Wochenmärkte) (47 KB) |