|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Einwohnerfrage - Gesundheitskiosk | 2023/1044 | ||||
Ö 2 | Benennung eines Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen | 2023/1045 | ||||
Ö 3 | Chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis: Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter | 2023/0894 | ||||
Ö 4 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen | 2023/0690 | ||||
Ö 5 | Änderung der Satzung zur Kindertagespflege in Herne ab 01.01.2024 | 2023/0892 | ||||
Ö 6 | Satzung über die nochmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020 | 2023/0707 | ||||
Ö 7 | Mobilitätswende Herne | 2023/0881 | ||||
Ö 8 | Urbane Seilbahn zwischen dem Hbf Wanne-Eickel und der Techno Ruhr International (TRI) Sachstand und weiteres Vorgehen | 2023/0977 | ||||
Ö 9 | 18. Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne | 2023/0685 | ||||
Ö 10 | 29. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne | 2023/0686 | ||||
Ö 11 | Antrag: Bestellung eines zusätzlichen stellvertretenden sachkundigen Bürgers; hier: SPD-Fraktion | 2023/1063 | ||||
Ö 12 | Antrag: Änderung der Zusammensetzung von Ausschüssen und Umbesetzung von Ausschüssen; hier: CDU Fraktion | 2023/1051 | ||||
Ö 13 | Bürgereingabe: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen hier: Beschluss des Ausschusses für Béteiligungen, Sicherheit und Ordnung vom 13.09.2023 | 2023/1047 | ||||
Ö 14 | Antrag: Helmut-Schmidt-Straße oder -Platz | 2023/0962 | ||||
Ö 15 | Antrag: Reduktion von Lärm durch Gartengeräte | 2023/1042 | ||||
Ö 16 | Prüfauftrag: Sicherheit vor den Silvestertagen in den Fußgängerzonen von Herne und Wanne-Eickel | 2023/1053 | ||||
Ö 17 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 17.1 | Anfrage: Wewole | 2023/0836 | ||||
31.10.2023 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 17.1 - zur Kenntnis genommen | ||||||
Sachverhalt: Die Stadt Herne ist an der WEWOLE – früher Werkstatt für Behinderte – in für uns unklarer Form beteiligt. Dies bezieht sich sowohl auf finanzielle als auch auf organisatorische Fragen der Beteiligung.
Auf der Homepage der WEWOLE sowie den eingestellten Wirkungsberichten – eine Mischung aus Selbstdarstellung und Geschäftsbericht – wird die WEWOLE i.d.R. als Stiftung bezeichnet, was sie nicht ist. So ist sie etwa nicht im Stiftungsverzeichnis des Landes NRW verzeichnet, das bei Stiftungen eine Aufsicht in vielfacher Hinsicht führt, welche den Stiftungszweck dauerhaft sicherstellen soll.
Im Wirkungsbericht ist dann später die Rechtsform „Stiftungsverein“ genannt. Die Vereinsmitglieder sind die Stadt Herne, die Stadt Castrop-Rauxel und die Lebenshilfe Herne/Wanne-Eickel e.V. mit nicht genannten Anteilen.
Unter dem Dach des Stiftungsvereins sind drei gGmbHs organisiert, an denen wiederum der Stiftungsverein mit einer Einlage und die Lebenshilfe zusätzlich mit einer separaten Einlage beteiligt sind.
Die Aufsicht – auch in finanzieller Hinsicht – und damit auch die Garantie des Vereinszwecks, übt ein Kuratorium aus. Geschäftsberichte im eigentlichen Sinn und Prüfberichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in den vergangenen Jahren nie einem städtischen Gremium vorgelegt worden. Im Wirkungsbericht findet sich immerhin eine stark zusammengefasste Bilanz, die das Bild eines solide finanzierten Vereins darstellt.
Hierzu stellen wir folgende Fragen:
1. Welche Vereinsanteile entfallen auf die einzelnen Mitglieder?
2. Nimmt ein Mitglied eine hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung beherrschende Stellung ein oder besteht eine Sperrminorität?
3. Welche Vorteile hat ein Stiftungsverein gegenüber einer Stiftung und was waren die konkreten Gründe für die Wahl dieser Rechtsform bei der WEWOLE?
4. Gibt es im Falle eines Rücklagenverzehrs eine Nachschusspflicht seitens der Vereinsmitglieder?
5. Werden der Stiftungsverein und die gGmbHs von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft?
6. Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen Rechtsform der WEWOLE die Möglichkeit und Notwendigkeit das operative Geschäft sowie das Finanzergebnis in einem Ausschuss darzulegen, wie es ja auch für städtische Gesellschaften und Beteiligungen üblich ist?
Antwort: Welche Vereinsanteile entfallen auf die einzelnen Mitglieder? Eine Aufteilung von Vereinsanteilen ist nicht dokumentiert. Nimmt ein Mitglied eine hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung beherrschende Stellung ein oder besteht eine Sperrminorität?
Die Geschäftsordnung des Kuratoriums regelt in §4 (4) die Beschlussfassung und die Stimmverteilung. Hier steht den Vertretern der Stadt Herne 4 Stimmen zur Verfügung, den Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel 2 Stimmen, den Vertretern der Lebenshilfe ebenfalls 2 Stimmen. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit.
Welche Vorteile hat ein Stiftungsverein gegenüber einer Stiftung und was waren die konkreten Gründe für die Wahl dieser Rechtsform bei der WEWOLE? Wesentlicher Vorteil und damit auch konkreter Grund für die Wahl der Rechtsform ist der wesentlich geringere administrative Aufwand und gleichzeitig die historisch vorhandene Rechtsform (e.V.) gewesen.
Gibt es im Falle eines Rücklagenverzehrs eine Nachschusspflicht seitens der Vereinsmitglieder? Nein.
Werden der Stiftungsverein und die gGmbHs von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft? Ja.
Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen Rechtsform der WEWOLE die Möglichkeit und Notwendigkeit das operative Geschäft sowie das Finanzergebnis in einem Ausschuss darzulegen, wie es ja auch für städtische Gesellschaften und Beteiligungen üblich ist?
Eine analoge Behandlung zu städtischen Beteiligungen wird aktuell nicht gesehen, da es sich um einen eingetragenen Verein handelt, der gemeinnützig geprägt ist und die Ergebnisse der Tochterunternehmen zu gemeinnützigen Zwecken eingesetzt werden. Demzufolge werden weder positive noch negative Ergebnisse an die Stadt weitergereicht.
|
||||||
Ö 17.2 | Anfrage: Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße | 2023/0946 | ||||
Ö 17.3 | Anfrage: Photovoltaikanlagen in Herne | 2023/1041 | ||||
Ö 17.4 | Anfrage: Polizeieinsätze an der Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße | 2023/0963 | ||||
Ö 18 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 1 | Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG: Ankauf eines Grundstücks | |||||
N 2 | Kündigung des Wegenutzungsvertrages für die Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Herne, Gemarkung Wanne-Eickel | |||||
N 3 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 - Karlstraße -, 1. Änderung des Durchführungsvertrages | |||||
N 4 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
N 5 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||