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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 31.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfrage - Gesundheitskiosk
2023/1044  
Ö 2  
Benennung eines Delegierten für die Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
2023/1045  
Ö 3  
Chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis: Erwerb zusätzlicher Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter
2023/0894  
Ö 4  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Enthält Anlagen
2023/0690  
Ö 5  
Änderung der Satzung zur Kindertagespflege in Herne ab 01.01.2024
Enthält Anlagen
2023/0892  
Ö 6  
Satzung über die nochmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 219 - Kanalstraße -, Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, vom 07. Dezember 2020
Enthält Anlagen
2023/0707  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mobilitätswende Herne
2023/0881  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Urbane Seilbahn zwischen dem Hbf Wanne-Eickel und der Techno Ruhr International (TRI) Sachstand und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
2023/0977  
Ö 9  
18. Satzung zur Änderung der Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2023/0685  
Ö 10  
29. Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2023/0686  
Ö 11  
Antrag: Bestellung eines zusätzlichen stellvertretenden sachkundigen Bürgers; hier: SPD-Fraktion
2023/1063  
Ö 12  
Antrag: Änderung der Zusammensetzung von Ausschüssen und Umbesetzung von Ausschüssen; hier: CDU Fraktion
Enthält Anlagen
2023/1051  
Ö 13  
Enthält Anlagen
Bürgereingabe: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen hier: Beschluss des Ausschusses für Béteiligungen, Sicherheit und Ordnung vom 13.09.2023
Enthält Anlagen
2023/1047  
Ö 14  
Antrag: Helmut-Schmidt-Straße oder -Platz
Enthält Anlagen
2023/0962  
Ö 15  
Antrag: Reduktion von Lärm durch Gartengeräte
Enthält Anlagen
2023/1042  
Ö 16  
Prüfauftrag: Sicherheit vor den Silvestertagen in den Fußgängerzonen von Herne und Wanne-Eickel
Enthält Anlagen
2023/1053  
Ö 17  
Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 17.1  
Anfrage: Wewole
Enthält Anlagen
2023/0836  
    31.10.2023 - Rat der Stadt
    Ö 17.1 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:

Die Stadt Herne ist an der WEWOLE – früher Werkstatt für Behinderte – in für uns unklarer Form beteiligt. Dies bezieht sich sowohl auf finanzielle als auch auf organisatorische Fragen der Beteiligung.

 

Auf der Homepage der WEWOLE sowie den eingestellten Wirkungsberichten – eine Mischung aus Selbstdarstellung und Geschäftsbericht – wird die WEWOLE i.d.R. als Stiftung bezeichnet, was sie nicht ist. So ist sie etwa nicht im Stiftungsverzeichnis des Landes NRW verzeichnet, das bei Stiftungen eine Aufsicht in vielfacher Hinsicht führt, welche den Stiftungszweck dauerhaft sicherstellen soll.

 

Im Wirkungsbericht ist dann später die Rechtsform „Stiftungsverein“ genannt. Die Vereinsmitglieder sind die Stadt Herne, die Stadt Castrop-Rauxel und die Lebenshilfe Herne/Wanne-Eickel e.V. mit nicht genannten Anteilen.

 

Unter dem Dach des Stiftungsvereins sind drei gGmbHs organisiert, an denen wiederum der Stiftungsverein mit einer Einlage und die Lebenshilfe zusätzlich mit einer separaten Einlage beteiligt sind.

 

Die Aufsicht – auch in finanzieller Hinsicht – und damit auch die Garantie des Vereinszwecks, übt ein Kuratorium aus. Geschäftsberichte im eigentlichen Sinn und Prüfberichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind in den vergangenen Jahren nie einem städtischen Gremium vorgelegt worden. Im Wirkungsbericht findet sich immerhin eine stark zusammengefasste Bilanz, die das Bild eines solide finanzierten Vereins darstellt.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

1.

Welche Vereinsanteile entfallen auf die einzelnen Mitglieder?

 

2.

Nimmt ein Mitglied eine hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung beherrschende Stellung ein oder besteht eine Sperrminorität?

 

3.

Welche Vorteile hat ein Stiftungsverein gegenüber einer Stiftung und was waren die konkreten Gründe für die Wahl dieser Rechtsform bei der WEWOLE?

 

4.

Gibt es im Falle eines Rücklagenverzehrs eine Nachschusspflicht seitens der Vereinsmitglieder?

 

5.

Werden der Stiftungsverein und die gGmbHs von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft?

 

6.

Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen Rechtsform der WEWOLE die Möglichkeit und Notwendigkeit das operative Geschäft sowie das Finanzergebnis in einem Ausschuss darzulegen, wie es ja auch für städtische Gesellschaften und Beteiligungen üblich ist?

        

Antwort:

Welche Vereinsanteile entfallen auf die einzelnen Mitglieder?

Eine Aufteilung von Vereinsanteilen ist nicht dokumentiert.

Nimmt ein Mitglied eine hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung beherrschende Stellung ein oder besteht eine Sperrminorität?

 

Die Geschäftsordnung des Kuratoriums regelt in §4 (4) die Beschlussfassung und die Stimmverteilung. Hier steht den Vertretern der Stadt Herne 4 Stimmen zur Verfügung, den Vertretern der Stadt Castrop-Rauxel 2 Stimmen, den Vertretern der Lebenshilfe ebenfalls 2 Stimmen. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse in der Regel mit einfacher Mehrheit.

 

Welche Vorteile hat ein Stiftungsverein gegenüber einer Stiftung und was waren die konkreten Gründe für die Wahl dieser Rechtsform bei der WEWOLE?

Wesentlicher Vorteil und damit auch konkreter Grund für die Wahl der Rechtsform ist der wesentlich geringere administrative Aufwand und gleichzeitig die historisch vorhandene Rechtsform (e.V.) gewesen.

 

Gibt es im Falle eines Rücklagenverzehrs eine Nachschusspflicht seitens der Vereinsmitglieder?

Nein.

 

Werden der Stiftungsverein und die gGmbHs von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft?

Ja.

 

Sieht die Verwaltung aufgrund der besonderen Rechtsform der WEWOLE die Möglichkeit und Notwendigkeit das operative Geschäft sowie das Finanzergebnis in einem Ausschuss darzulegen, wie es ja auch für städtische Gesellschaften und Beteiligungen üblich ist?

 

Eine analoge Behandlung zu städtischen Beteiligungen wird aktuell nicht gesehen, da es sich um einen eingetragenen Verein handelt, der gemeinnützig geprägt ist und die Ergebnisse der Tochterunternehmen zu gemeinnützigen Zwecken eingesetzt werden. Demzufolge werden weder positive noch negative Ergebnisse an die Stadt weitergereicht.

 

Ö 17.2  
Anfrage: Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße
Enthält Anlagen
2023/0946  
Ö 17.3  
Anfrage: Photovoltaikanlagen in Herne
Enthält Anlagen
2023/1041  
Ö 17.4  
Anfrage: Polizeieinsätze an der Flüchtlingsunterkunft Dorstener Straße
Enthält Anlagen
2023/0963  
Ö 18  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
N 1     Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG: Ankauf eines Grundstücks      
N 2     Kündigung des Wegenutzungsvertrages für die Fernwärmeversorgung im Stadtgebiet Herne, Gemarkung Wanne-Eickel      
N 3     Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 - Karlstraße -, 1. Änderung des Durchführungsvertrages      
N 4     Anfragen der Stadtverordneten      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters