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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Dringlichkeitsantrag: Städtepartnerschaft mit Belgorod ruhen lassen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2021; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung | 2022/0199 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 | 2022/0158 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | wewole STIFTUNG e.V. - Organbesetzungen | 2022/0176 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerbegehren "Für das Hallenbad Eickel" Hier: Abschlussentscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch Erreichen des Quorums und Entscheidung in der Sache | 2022/0177 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Verkauf der Flächen des ehemaligen Hallenbad Eickel, Am Solbad 7 / 7 a, an einen Investor zur langfristigen Anmietung von mind. einem Lehr-schwimmbecken durch die Stadt Herne | 2022/0227 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m² großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken
Teilfläche 1 aus dem wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäder zugeordneten Anlagevermögen: - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 327 (Bvnr. 168), 81 m² groß, - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 330 (Bvnr. 171), 1.353 m² groß,
Teilfläche 2 aus dem allgemeinen städtischen Anlagevermögen: - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 365 (Bvnr. 191), ca. 379 m² groß, - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 329 (Bvnr. 170), 92 m² groß,
unter der Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen:
a) die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK[1]-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mit Nebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke an die Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten, b) die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auch darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist.
Der Auftrag an die Verwaltung wird unter dem Vorbehalt, dass der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) aufgehoben wird, erteilt.
Der Verkauf der Flächen sowie der Abschluss eines Mietvertrages über das Lehrschwimmbecken wird dem Rat der Stadt Herne zur Beschlussfassung vorgelegt, sobald im Rahmen der Ausschreibung ein Investor sowie ein Gesamtkonzept ausgewählt und die genauen Vertragskonditionen vereinbart wurden. Die Wahl des Investors wird durch die Verwaltung unter den o. g. Voraussetzungen und nach Prüfung von wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Interessen getroffen und in der dann vorgelegten Beschlussvorlage dargestellt.
[1] KOK = Koordinierungskreis Bäder, bestehend aus der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), dem Deutschen Schwimm-Verband e. V. (DSV) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V (DOSB) |
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15.03.2022 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda schlägt im Laufe der Beratungen vor, den Beschlussvorschlag nach Unterpunkt b) um folgenden Zusatz zu ergänzen:
„Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden.“
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, ein Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der insgesamt ca. 1.905 m² großen Fläche des ehemaligen Hallenbad Eickel aus den im Grundbuch des Amtsgerichts Herne-Wanne von Wanne-Eickel Blatt 286 eingetragenen Flurstücken
Teilfläche 1 aus dem wirtschaftlich dem Eigenbetrieb Bäder zugeordneten Anlagevermögen: - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 327 (Bvnr. 168), 81 m² groß, - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 330 (Bvnr. 171), 1.353 m² groß,
Teilfläche 2 aus dem allgemeinen städtischen Anlagevermögen: - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 365 (Bvnr. 191), ca. 379 m² groß, - Gemarkung Wanne-Eickel Flur 13 Flurstück 329 (Bvnr. 170), 92 m² groß,
unter der Berücksichtigung der folgenden konzeptionellen Voraussetzungen durchzuführen:
a) die Ausschreibungsteilnehmer errichten mindestens ein, den Vorgaben der KOK[1]-Richtlinie für den Bäderbau entsprechendes, Lehrschwimmbecken mit Nebenanlagen und vermieten dieses langfristig zur Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie für sonstige gesundheitsfördernde und mildtätige Zwecke an die Stadt Herne oder an einen durch die Stadt Herne ausgewählten Dritten, b) die Ausschreibungsteilnehmer realisieren an dem Standort ein Gesamtprojekt, das sowohl mit dem langfristigen Betrieb des Lehrschwimmbeckens als auch darüber hinaus gehenden wirtschaftlichen Interessen vereinbar und planungsrechtlich zulässig ist.
Die Ausschreibungsunterlagen sind vor Veröffentlichung von den zuständigen politischen Gremien zu verabschieden.
Der Auftrag an die Verwaltung wird unter dem Vorbehalt, dass der Ratsbeschluss vom 29.06.2021 (Nr. 2021/0523) aufgehoben wird, erteilt.
Der Verkauf der Flächen sowie der Abschluss eines Mietvertrages über das Lehrschwimmbecken wird dem Rat der Stadt Herne zur Beschlussfassung vorgelegt, sobald im Rahmen der Ausschreibung ein Investor sowie ein Gesamtkonzept ausgewählt und die genauen Vertragskonditionen vereinbart wurden. Die Wahl des Investors wird durch die Verwaltung unter den o. g. Voraussetzungen und nach Prüfung von wirtschaftlichen sowie städtebaulichen Interessen getroffen und in der dann vorgelegten Beschlussvorlage dargestellt.
[1] KOK = Koordinierungskreis Bäder, bestehend aus der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB), dem Deutschen Schwimm-Verband e. V. (DSV) und dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V (DOSB) Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Neubau einer Multifunktionshalle als Ersatz für die vorherige Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring im Stadtbezirk Herne-Mitte hier: Bereitstellung von erforderlichen Haushaltsmitteln | 2022/0198 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Sofortausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“ Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2022 | 2021/1315 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW sowie im Rahmen des „REACT-EU“ | 2021/1316 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufhebung Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien | 2021/1323 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr | 2022/0102 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Teilungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in Bochum | 2022/0105 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH(Oberheidstraße) in Mülheim an der Ruhr | 2022/0106 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der Ruhr | 2022/0107 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Ersatzwahl für den Naturschutzbeirat (Imkerei) | 2022/0185 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Antrag: Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gem. § 26 GO NRW | 2022/0217 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Antrag: Informelle Einwohner*innenbeteiligung Hallenbad Eickel | 2022/0224 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 18 | Antrag: Umsetzung "Tag des Blaulichts" in der Stadt Herne und der Öffentlichkeit | 2022/0222 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.1 | Anfrage: Wanne 2020+ | 2022/0213 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.2 | Anfrage: Organisation der Stadt Herne bei Wahlen | 2022/0212 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.3 | Anfrage: Wegfall von energetischen Bau-/Sanierungsvorhaben | 2022/0154 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.4 | Anfrage: Nachfrage zur Baustelle Rhein-Herne-Kanal | 2022/0214 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.5 | Anfrage: Erstattung von nicht beglichenen Abschiebekosten an die Stadt Herne durch das Land NRW | 2022/0151 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 19.6 | Anfrage: Erreichbarkeit Bürgerämter; hier: Ausländeramt | 2022/0211 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 20 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG); Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Zustimmung zur Nutzungskonzeption des potenziellen Käufers der Immobilie Bebelstraße 25 in Herne (ehemalige Polizeiinspektion Herne) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 3 | chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (chip GmbH) - Geschäftsführungsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 4 | Bürgschaftserklärung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt zugunsten der Terminal Infrastrukturgesellschaft Herne mbH (TIH) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 5 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||