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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien vom 05.12.2018.
Sachverhalt:
Am 30.10.2018 hat der Rat der Stadt Herne eine Vorkaufsrechtssatzung für verwahrloste Immobilien beschlossen, die am 05.12.2018 in Kraft getreten ist. Für eine konkrete und abschließende Liste von insgesamt 37 Objekten wird damit ein besonderes Vorkaufsrecht i.S. des § 25 BauGB begründet. Für die Objektliste besteht ein Aktualisierungserfordernis.
Durch das Baulandmobilisierungsgesetz besitzen die Gemeinden nunmehr ein allgemeines Vorkaufsrecht, wenn in einem Gebiet städtebauliche oder bauliche Missstände vorliegen und die Grundstücke dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld aufweisen (sog. Schrott- oder Problemimmobilien). Die Vorkaufsrechtssatzung kann daher aufgehoben und durch eine ohne förmliches Verfahren fortzuschreibende Liste ersetzt werden (siehe parallel in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung und die Bezirksvertretungen eingebrachte Berichtsvorlage).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | VKR_Satzung_2018_Amtsblatt (144 KB) |