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Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des RVR hat am 17.12.2021 das zweite Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr beschlossen (Zeitraum bis 29.04.2022). Der Plan wurde gegenüber dem ersten Entwurf (2018) teilweise erheblich geändert. Die Änderungen sind durch den RVR eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert worden. Der RVR fordert die Beteiligten dazu auf, sich in ihren Stellungnahmen auf die geänderten Inhalte zu beschränken. Dieser Forderung wird im Kern entsprochen.
Analog zum ersten Beteiligungsverfahren (2018/2019) soll
– eine gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) zu plansystematischen Inhalten und textlichen Festlegungen des Regionalplans und
– eine ergänzende kommunale Stellungnahme insbesondere zu zeichnerischen Inhalten des Plans auf dem Gebiet der Stadt Herne abgegeben werden.
Hinsichtlich der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft ist auf Folgendes hinzuweisen: Die für den 28.01.2022 vorgesehene Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses (vbA) RFNP wurde pandemiebedingt nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Stattdessen findet sie im schriftlichen Verfahren statt. Ein Ergebnisprotokoll dazu wird Anfang März 2022 vorliegen. Die Einbringung der gemeinsamen Stellungnahme erfolgt entsprechend vorbehaltlich einer Beschlussempfehlung durch den vbA RFNP.
Die Planunterlagen zum zweiten Beteiligungsverfahren des Regionalplans Ruhr haben einen Umfang von ca. 9.000 Seiten. Sie umfassen eine Einleitung, textliche Festlegungen und Erläuterungen (inkl. Änderungssynopse), zeichnerische Festlegungen (inkl. Änderungsdokumentation), 22 Erläuterungskarten und zugehörige Anhänge, die Begründung, den Umweltbericht und zugehörige Anhänge und eine Synopse zu Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung.
Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens hatte sich der Rat der Stadt Herne mit Beschluss vom 26.02.2019 der umfangreichen gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft angeschlossen und eine ergänzende kommunale Stellungnahme beschlossen. Auf Grundlage zwischenzeitlicher Entwicklungen hat die Verwaltung 2020 eine ergänzende Anregung zu den Standorten General Blumenthal und Forell-Quartier formuliert.
Der RVR ist auf eine Reihe der vorgebrachten Anregungen – insbesondere hinsichtlich konkreter zeichnerischer Inhalte – eingegangen. Nicht berücksichtigt wurde insbesondere eine plansystematische Anregung, auf die sowohl in der Einleitung des Entwurfs der gemeinsamen Stellungnahme als auch in der kommunalen Stellungnahme erneut verwiesen wird: Siedlungseingebundene Freiräume / Parkanlagen > 10ha werden vom RVR nur dargestellt, wenn sie „einen überörtlichen Raumbezug“ aufweisen. Das ist wegen der siedlungsgliedernden Funktion der Flächen und ihrer ökologischen Bedeutung problematisch.
Im Übrigen formuliert die gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zur zweiten Offenlage des Regionalplans eher kleinteilige Anregungen und kaum grundsätzliche Kritikpunkte. Die Erarbeitung des Regionalplans Ruhr als einheitliche und kohärente planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung im Ruhrgebiet wird ausdrücklich begrüßt.
Die ergänzende kommunale Stellungnahme der Stadt Herne beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
– Anregung der Festlegung siedlungseingebundener Grünräume als Freiraumbereiche (Schlosspark Strünkede, Sportpark Eickel, Flottmannpark / KGA Herne-Süd)
– Begrüßung der Überführung der Flächen General Blumenthal und Forell-Quartier in den Allgemeinen Siedlungsbereich (statt zuvor Bereich für Gewerbliche und Industrielle Nutzungen)
– Anregung des Verzichts auf eine Festlegung verrohrten Bachläufe als Fließgewässer (Ostbach, Dorneburger Mühlenbach)
– Anregung auch von Starkregen gefährdete Bereiche als Hochwasserrisiken aufzunehmen
– Hinweis auf Planerfordernis für einen alternativen Deponiestandort und eine zügige Schließung der Zentraldeponie Emscherburch.
Mit Blick auf den Regionalen Flächennutzungsplan wird auf Folgendes hingewiesen: Mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr wird der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft treten. Der bauleitplanerische Teil gilt ohne erneutes Planverfahren als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der beteiligten Kommunen fort.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
a) Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr
b) Ergänzende kommunale Stellungnahme der Stadt Herne zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 220127 Gemeinsame Stellungnahme Planungsgemeinschaft RPlanRuhr (536 KB) | ||||
2 | öffentlich | 210127 Entwurf kommunale STN HER Regionalplan Ruhr (249 KB) |