Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0102  

Betreff: Stellungnahme im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Ruhr
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Peter (3015)
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Rogge, Peter
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.02.2022 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
09.03.2022 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
15.03.2022 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.03.2022 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

                       


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr zu.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die ergänzende kommunale Stellungnahme zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr

                       


Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung des RVR hat am 17.12.2021 das zweite Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Ruhr beschlossen (Zeitraum bis 29.04.2022). Der Plan wurde gegenüber dem ersten Entwurf (2018) teilweise erheblich geändert. Die Änderungen sind durch den RVR eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert worden. Der RVR fordert die Beteiligten dazu auf, sich in ihren Stellungnahmen auf die geänderten Inhalte zu beschränken. Dieser Forderung wird im Kern entsprochen.

Analog zum ersten Beteiligungsverfahren (2018/2019) soll

        eine gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) zu plansystematischen Inhalten und textlichen Festlegungen des Regionalplans und

        eine ergänzende kommunale Stellungnahme insbesondere zu zeichnerischen Inhalten des Plans auf dem Gebiet der Stadt Herne abgegeben werden.

Hinsichtlich der gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft ist auf Folgendes hinzuweisen: Die für den 28.01.2022 vorgesehene Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses (vbA) RFNP wurde pandemiebedingt nicht als Präsenzsitzung durchgeführt. Stattdessen findet sie im schriftlichen Verfahren statt. Ein Ergebnisprotokoll dazu wird Anfang März 2022 vorliegen. Die Einbringung der gemeinsamen Stellungnahme erfolgt entsprechend vorbehaltlich einer Beschlussempfehlung durch den vbA RFNP.

Die Planunterlagen zum zweiten Beteiligungsverfahren des Regionalplans Ruhr haben einen Umfang von ca. 9.000 Seiten. Sie umfassen eine Einleitung, textliche Festlegungen und Erläuterungen (inkl. Änderungssynopse), zeichnerische Festlegungen (inkl. Änderungsdokumentation), 22 Erläuterungskarten und zugehörige Anhänge, die Begründung, den Umweltbericht und zugehörige Anhänge und eine Synopse zu Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung.

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens hatte sich der Rat der Stadt Herne mit Beschluss vom 26.02.2019 der umfangreichen gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft angeschlossen und eine ergänzende kommunale Stellungnahme beschlossen. Auf Grundlage zwischenzeitlicher Entwicklungen hat die Verwaltung 2020 eine ergänzende Anregung zu den Standorten General Blumenthal und Forell-Quartier formuliert.

Der RVR ist auf eine Reihe der vorgebrachten Anregungen insbesondere hinsichtlich konkreter zeichnerischer Inhalte eingegangen. Nicht berücksichtigt wurde insbesondere eine plansystematische Anregung, auf die sowohl in der Einleitung des Entwurfs der gemeinsamen Stellungnahme als auch in der kommunalen Stellungnahme erneut verwiesen wird: Siedlungseingebundene Freiräume / Parkanlagen > 10ha werden vom RVR nur dargestellt, wenn sie „einen überörtlichen Raumbezug“ aufweisen. Das ist wegen der siedlungsgliedernden Funktion der Flächen und ihrer ökologischen Bedeutung problematisch.

Im Übrigen formuliert die gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft zur zweiten Offenlage des Regionalplans eher kleinteilige Anregungen und kaum grundsätzliche Kritikpunkte. Die Erarbeitung des Regionalplans Ruhr als einheitliche und kohärente planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung im Ruhrgebiet wird ausdrücklich begrüßt.

Die ergänzende kommunale Stellungnahme der Stadt Herne beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

        Anregung der Festlegung siedlungseingebundener Grünräume als Freiraumbereiche (Schlosspark Strünkede, Sportpark Eickel, Flottmannpark / KGA Herne-Süd)

        Begrüßung der Überführung der Flächen General Blumenthal und Forell-Quartier in den Allgemeinen Siedlungsbereich (statt zuvor Bereich für Gewerbliche und Industrielle Nutzungen)

        Anregung des Verzichts auf eine Festlegung verrohrten Bachläufe als Fließgewässer (Ostbach, Dorneburger Mühlenbach)

        Anregung auch von Starkregen gefährdete Bereiche als Hochwasserrisiken aufzunehmen

        Hinweis auf Planerfordernis für einen alternativen Deponiestandort und eine zügige Schließung der Zentraldeponie Emscherburch.

Mit Blick auf den Regionalen Flächennutzungsplan wird auf Folgendes hingewiesen: Mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr wird der regionalplanerische Teil des RFNP außer Kraft treten. Der bauleitplanerische Teil gilt ohne erneutes Planverfahren als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der beteiligten Kommunen fort.

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat

                        


Anlagen:

a)      Gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr

b)      Ergänzende kommunale Stellungnahme der Stadt Herne zur zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 220127 Gemeinsame Stellungnahme Planungsgemeinschaft RPlanRuhr (536 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 210127 Entwurf kommunale STN HER Regionalplan Ruhr (249 KB)