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Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2022/0158 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2022
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 21.02.2022 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda und Herr Stadtverordneter Timon Radicke beschließen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung, dass sich die Stadt Herne dem vom Städtetag NRW begleiteten Klageverfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen, hier vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, hinsichtlich des Festsetzungsbescheids zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022 vom 24.01.2022 (Aktenzeichen 31.20) anschließt.

Ein unabweisbares Bedürfnis für die Dringlichkeit wird anerkannt.“

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des genannten Bescheids, wonach innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe unmittelbar Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben werden kann. Der Rat und der Haupt- und Personalausschuss tagen jedoch erst am 15.03.2022.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

AfD

FDP

WfH

Piraten

UB

OB

dafür:

56

24

11

9

2

3

2

2

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: